Frage: Frage zum Beschäftigungsverbot

Guten Tag, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich arbeite Vollzeit in einer Psychiatrischen Einrichtung als Altenpflegerin und nebenbei in einem Ambulanten Dienst. Im Ambulanten Dienst wurde meine Runde sofort an das Mutterschutzgesetz angepasst. Aber in der Psychiatrischen Einrichtung bin ich im Spätdienst immer allein für 15Patienten, diese muss ich Spritzen, Heben, Lagern und was mir am meisten Angst macht, kommt es auch mal vor das ein Patient aggressiv wird und schlägt. Als ich meine Chefin darauf ansprach, sagte sie mir sie könnte aufgrund des Personalmangels mir keine Helferin geben oder sonst etwas ändern. Ich solle mir ein Beschäftigungsverbot schreiben lassen, weil sie dann eine neue Person einstellen kann. Und nun zu meiner Frage! Ich bin ja gesundheitlich in der Lage zu arbeiten, kann das Beschäftigungsverbot auch seperat für eine Arbeitstelle ausgeschrieben werden, sodass ich im Ambulanten Dienst weiterarbeiten kann? lg

Mitglied inaktiv - 12.09.2009, 12:11



Antwort auf: Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn die Gefährdung nur bei der einen Tätigkeit vorliegt, ist das möglich! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2009



Antwort auf: Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo! Ich bin Altenpflegerin in der ambulanten Pflege und in der 9ssw. Du darfst weder spritzen, noch schwerer als 5 kg heben, dazu gehört auch das Lagern von Patienten. Du darfst keinen Sonntagsdienst machen und auch nicht nach 20 Uhr arbeiten. Außerdem sollen Schwangere keinen Umgang mit aggresiven, oder gangunsicheren Patienten haben. Googel mal nach "Mutterschutzgesetz in der Pflege". Zudem kann dir dein AG ein BV aussprechen, wenn er nicht in der Lage ist, das MuSchGe einzuhalten. Er kann dein Gehalt dann von deiner KK zurück bekommen. LG Marion

Mitglied inaktiv - 12.09.2009, 13:53



Antwort auf: Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo Mari31, danke für deine Antwort, dass Mutterschutzgesetz ist mir bekannt, mich interessiert nur ob das Beschäftigungsverbot auch seperat für eine Arbeitsstelle ausgesprochen werden kann, da ich im Ambulanten Dienst weiterarbeiten möchte, weil dort das Mutterschutzgesetz eingehalten wird und in der Stationären Einrichtung nicht? Wie ist es bei dir? Klappt es bei dir mit der Einhaltung des Mutterschutzgesetzes? Oder hast du schon ein Beschäftigungsverbot? lg isabel

Mitglied inaktiv - 13.09.2009, 13:44



Antwort auf: Frage zum Beschäftigungsverbot

Die Frage kann ich dir leider auch nicht beantworten, ob man speziell ein BV für eine Stelle bekommen kann. Wie es bei mir so genau aussieht weiß ich noch nicht. Ich war eine Woche krank geschrieben und habe jetzt noch eine Woche Urlaub. Mein AG hat mir aber zugesichert, das er meine Tour den Bestimmungen anpaßt. Bin Mal gespannt, wie wenig ich noch machen darf. Allerdings weiß ich nicht wie das aussieht wenn ich so im 6. Monat bin, denke es wird ja immer schwieriger mit zunehmendem Bauch, rein und raus aus'm Auto, hinhocken, bücken usw... Und im Winter bei Schnee und Glatteis??? Ist ja auch nicht ganz ungefährlich. Kann man sich denn wirklich in der ambulanten Pflege an alles halten? Bekommst du denn dann noch alles nötigen Std zusammen? Bei mir wird es schwierig, muß jetzt schon einen Tag mehr arbeiten in der Woche um auf meine Sollstd zu kommen. Ganz schön stressig mit Haushalt und Kleinkind zu Hause... LG Marion

Mitglied inaktiv - 13.09.2009, 14:36



Antwort auf: Frage zum Beschäftigungsverbot

Ich arbeite im Ambulanten Dienst nur auf 400Euro Basis und brauch nur 36Std im Monat. Fahr nur Spätrunde von 16:30uhr bis 19:30uhr! Bin nur noch für Medigabe, KS Ausziehen, Stomaversorgung und Wundverbänden unterwegs. Hatte gedacht, in der Stationären Einrichtung wäre es leichter das Mutterschutzgesetz einzuhalten und im Ambulanten Dienst schwieriger. Naja, hab jetzt auch ersteinmal ne Woche Urlaub! Werde nächste Woche mit meinem Arzt sprechen! Dir viel Kraft mit Haushalt, Kind und Arbeit! lg isabel

Mitglied inaktiv - 13.09.2009, 21:52



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