Hallo Frau Bader, wir planen unser zweites Kind und ich werde ab Juni im Rahmen der Elternzeit eine 25%-Stelle bei meinem AG antreten. Falls ich demnächst schwanger werden würde, bekäme ich wahrscheinlich wieder von Beginn der Schwangerschaft an ein Beschäftungsverbot. Wie berechnet sich das Gehalt im Beschäftigungsverbot? Beim ersten Kind wurden die letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft genommen - wäre das jetzt wieder so? Oder bekomme ich "nur" das, was ich verdienen würde, wenn ich die 25%-Stelle hätte?
von La_Latina am 26.05.2015, 13:30