Hallo Frau Bader,
ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht und würde gerne nach einem Jahr jetzt wieder Teilzeit von zu Hause aus arbeiten (gleicher ArbG). Muss ich dann meine Elternzeit vorzeitig beenden oder läuft die weiter (man darf ja während der Elternzeit arbeiten)? Was macht da mehr Sinn, weiterlaufen lassen oder beenden?
Vielen Dank für Rückmeldung
von
caramel4u
am 11.08.2015, 13:07
Antwort auf:
Frage zum Arbeiten während der Elternzeit
Hallo,
schlauer ist es, TZ in der EZ zu arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2015
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Frage zum Arbeiten während der Elternzeit
Hab noch was vergessen: wir planen Anfang nächsten Jahres wieder schwanger zu werden. Ich glaube, wenn ich in Elternzeit bin erhalte ich kein Mutterschaftsgeld, richtig? Dann macht es wohl eher Sinn, die EZ zu beenden. Wie macht man das eigentlich? :o)
von
caramel4u
am 11.08.2015, 13:12
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Frage zum Arbeiten während der Elternzeit
Ne, nicht beenden! Erst zum Tag vor neuem Mutterschutz, dann bekommst Du vollen Mutterschutzlohn.
In Elternzeit darf man bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten.
Riesen Vorteil : Kündigungsschutz !
von
Sternenschnuppe
am 11.08.2015, 13:17
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Frage zum Arbeiten während der Elternzeit
und wie beende ich die EZ?
Wenn z. B. mein Mutterschutz morgen anfangen würde, müsste ich die EZ zu heute beenden? so kurzfristig geht das?
Kündigungsschutz! Hab ich gar nicht dran gedacht, sehr guter Einwand! Vielen Dank.
von
caramel4u
am 11.08.2015, 13:26
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Frage zum Arbeiten während der Elternzeit
Noch bist Du ja noch gar nicht schwanger. Zeitiger als einen Tag vorher sollte das schon sein :-)
" Melde ich Ihnen, dass ich meine Elternzeit zum ( fiktiv ) 23.05.2016 beende, da am 24.05.2016 der Mutterschutz meines zweiten Kindes beginnt.
Ist freundlichen Grüßen XY "
von
Sternenschnuppe
am 11.08.2015, 14:53