frage zu überstunden, wegen kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: frage zu überstunden, wegen kündigung

sehr geehrte frau bader, wie letztens schon einmal geschrieben, arbeite ich auf 400 € basis in einem supermarkt. nun denke ich über die kündigung nach. denn die körperlich anstrengende arbeit mit dem ganzen unstimmigkeiten seitens des ag, machen mich kaputt. wie verhält sich das mit meinen ganzen überstunden? ich muss meinem chef jeden monat einen stundenzettel abgeben. für die monate oktober und november habe ich auf diesen zettel nur meine offiziellen stunden angegeben. und die überstunden nicht notiert. da ich dachte, das sich das mit den überstunden mal bessert... ab dezember habe ich JEDE gearbeitet stunde notiert und meinem chef am monatsende gegeben. mein chef reicht meine stundenzettel dann an das lohnbüro weiter. auf meinen ganzen lohnzetteln sind immer nur meine offiziellen stunden anggeben. und ich bekomme immer das selbe geld. mein chef weis aber sehr wohl, das ich viel mehr arbeite. ich möchte nun meine überstunden in dem monat wo ich die kündigungsfrist habe, abbummeln. denn dann könnte ich den monat komplett zu hause bleiben. meinen sie, dass ich damit durch komme? kann/sollte ich die überstunden in meinem kündigungsschreiben auflisten? als nachweis für die überstunden habe ich leider nur die abgegeben stundenzettel, die ich mir selbst aber nochmal am pc gespeichert haben. lg sandra

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 20:33



Antwort auf: frage zu überstunden, wegen kündigung

Hallo, das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn nix drinsteht gilt die Vereinbarung zur normalen Vergütung auch für die Überstunden. Zuschläge für Überstunden müssen nur dann bezahlt werden, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt worden sind. Abgesehen von der Bezahlung der Überstunden kann vertraglich auch ein Ausgleich in Freizeit vorgesehen werden. Es darf aber keine Benachteiligung des Arbeitnehmers erfolgen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2010



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