Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen. Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Frage: 1. unter welchen Umständen ist der AG verpflichtet, bestimmten Zeiten zuzustimmen (bspw nur vormittags). 2. gibt es dazu einen Gesetzestext auf den man sich berufen kann?
von Lovie am 03.05.2017, 10:39