Liebe Frau Bader, wenn man sich EG hat splitten lassen... ist es möglich, die Zahlung nach zB 12 Monaten zu stoppen, und sich die restlichen Monate zB erst im 3. LJ des Kindes auszahlen zu lassen? Oder MUSS gesplittetes EG zusammenhängend in 2 Jahren ausgezahlt werden?? Danke
Mitglied inaktiv - 15.08.2008, 12:36