Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

hallo frau bader, ich würde gerne wissen, was genau die betrieblichen gründe sein können, die ein AG anbringen kann um eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit ablehnen zu können? In dem Betrieb in dem ich arbeite sind ca. 500 Beschäftigte, darunter auch viele Teilzeitkräfte (diese arbeiten alle in unterschiedlichen Stundenmodellen - flexible Arbeitszeit besteht im Unternehmen). Seit 2003 bin ich dort beschäftigung und nun in Elternzeit, 3 Jahre Elternzeit beantragt, würde aber gerne nach einem jahr wieder anfangen. Dies hat mein AG aber abgelehnt, allerdings ohne Nennung von Gründen, diese Gründe habe ich bereits mehrmals versucht zu erfragen, bisher ohne Erfolg. Denke es ist reine SChickane, da ich vor meiner Schwangerschaft leider oft erkrankt war ;-( Eine Teilzeitbeschäftigung in einem anderen Unternehmen würde mir aber genehmigt. Vielen Dank. MfG

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 18:04



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

Hallo, Im Unterschied zum Anspruch nach dem TzBfG muss der Arbeitgeber nach dem BerzGG nicht nur betriebliche, sondern dringende betriebliche Gründe dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitzeit entgegenhalten. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, über dessen Vorliegen und Anerkennung das Arbeitsgericht im Streitfall zu entscheiden hat. Es gibt leider noch nicht viele wegweisende Entscheidungen aus diesem Bereich. Der Trend der Arbeitsgerichte geht aber dahin, dringende betriebliche Gründe des Arbeitgebers anzuerkennen, wenn er ein Organisationskonzept vorträgt, wonach betriebstechnische, wirtschaftliche oder sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse die Beschäftigung einer ganztags tätigen Vollzeitkraft erfordern. Im übrigen sei dem Arbeitgeber die Teilung der Stelle in zwei Teilzeitarbeitsplätze nur zuzumuten, wenn er den Arbeitszeitausfall durch Verringerung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers durch Einstellung einer geeigneten Teilzeitkraft ausgleichen kann. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2010



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

der ag lehnt nicht dein teilzeitgesuch ab, sondern deine verkürzung der elternzeit und dafür braucht er keinen grund, denn das ist rechtens und legitim. wenn dich ein anderes unternehmen jetzt schon teilzeit beschäftigen kann, dann kündige und wechsle!!!

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 18:22



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

nein nein, die teilzeitbeschäftigung innerhalb meiner elternzeit ist abgelehnt worden. die 3 jahre elternzeit sind schon lange genehmigt. darum geht es hier nicht! kündigen möchte ich daher nicht! danke trotzdem für deinen beitrag lg

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 18:57



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

aber das muß der ag doch nicht genehmigen...???? das wäre mir neu. allerdings lerne ich gerne dazu.... ich habe es so verstanden, daß du elternzeit eingereicht hast und früher wieder anfangen willst mit verringerter stundenzahl, sprich teilzeit. wüßte nicht, daß ein ag dem stattgeben muß. er ersetzt dich ja für die elternzeit.....der ersatz muß ja auch einen vertrag bekommen und wissen, woran er ist....

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 19:03



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

Hallo Das ist mir auch neu. Er kann unter gewissen Gründen nur das Arbeiten nach ! der beantragten Elternzeit in Teilzeit ablehnen. Das muss er begründen. Aber in der Elternzeit ist es sozusagen Kulanzsache, ob und wieviele Stunden da möglich sind zu arbeiten. Nehmen wir an Du wärest in einer Arztpraxis als Beispiel, er stellt für die 3 Jahre eine Vertretung für Dich ein, dann kann er die nicht nach einem Jahr vor die Tür setzen, wenn Du wiederkommen möchtest. Nach den 3 Jahren, die beantragt sind hast Du dagegen ein Recht auf Deinen Job. Hoffe das war verständlich. Arbeiten in der Elternzeit ist sozusagen ein goodwill des Arbeitgebers.

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 19:12



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

hm, also das was ihr beide schreibt, ist mir neu ;-) in der elternzeit hat man doch die möglichkeit in teilzeit 30 std/woche zu arbeiten. und diese beschäftigung muss man beantragen. ich meine nicht, meinen jetzigen vollzeitvertrag vorab schon auf teilzeit umzuändern. ich hoffe, frau bader kann licht ins dunkel bringen ;-) lg

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 19:24



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

Hey Ja, das stimmt soweit auch, Du darfst bis 30 Stunden arbeiten,dann behältst Du Deinen Kündigungschutz in der Elternzeit etc. Aber, und das ist der Knackpunkt : Das ist ein Entgegenkommen des Arbeitgebers und er kann es ablehnen ohne es zu begründen, denn ihr habt einen "Vertrag" geschlossen, dass Du 3 Jahre nicht da bist. Nach den 3 Jahren MUSS er Dir Deinen alten Job wiedergeben und muss dann auch bei Antrag auf Teilzeit begründen warum er das ablehnt, wenn er das dann ablehnt.

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 19:31



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

in der elternzeit darfst du arbeiten, ja, dabei geht es um den elterngeldbezug. ob das jetzt 30h sind, bezweifle ich, denn das ist ja fast vollzeit.... aber daß der ag das im eigenen betrieb genehmigen muß halte ich für falsch. dann kann er sich ja auf gar nichts verlassen..... du hast elternzeit eingereicht und feddisch. verlängern kannst du, verkürzen auf welche zeit auch immer, ist in absprache mit dem ag.

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 19:39



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

Hm, guckt mal hier : http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/ablehnung-der-teilzeit/ Also doch begründen ! Man lernt hier nie aus :-) Nun bin ich auch sehr auf Frau Bader gespannt, denn in einem Jahr steh ich auch vor der Frage eventuell .

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 19:44



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

Noch ein Link : http://www.frag-einen-anwalt.de/Teilzeit-während-Elternzeit-abgelehnt-__f43834.html Hilft Dir vielleicht weiter bis Frau Bader antwortet .

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 19:53



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

danke dir ;-) nun bin ich aber auch sehr auf die antwort von frau bader gespannt.... denn bei uns im unternehmen ist es gang und gebe, dass die frauen nach einem oder halben jahr babypause wieder teilweise arbeiten kommen auch während die elternzeit noch läuft. daher bin ich jetzt echt sehr verwundert! auch habe ich in dem schreiben mit dem ich meine elternzeit beantragt habe, reingeschrieben, dass ich gerne nach 1 jahr wieder in meinem alten bereich in teilzeit arbeiten möchte. von daher wußten sie das ja! auch wenn jemand für mich eingestellt worden ist, ist in meiner abteilung seit jahren immer soviel zu tun, dass wir ruhig noch 4 leute einstellen könnten und selbst dann hätte ich mit einer 20 stundenwoche z.b. noch genug zu tun! lg

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 20:42



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

Huhu! Mir geht es genauso wie Dir. Hatte es bereits mit meiner Elternzeitmeldung angekündigt und es wurde abgelehnt. Wenn er weiterhin bei seiner Einstellung bleibt - wenn ich es 3 Monate vor Beginn beantragen werde - werde ich auf jeden Fall vor das Arbeitsgericht gehen!! LG Danie

Mitglied inaktiv - 04.03.2010, 21:39



Antwort auf: Frage zu betrieblichen Gründen - Teilzeit in Elternzeit

halllo ja das ist echt schon mies... vor allem wir müssen ja auch finanziell irgendwie über die runden kommen. hat dein ag dir denn wenigstens auch eine beschäftigung woanders genehmigt? meiner ja. erst hab ich auch gesagt, ich geh vors arbeitsgericht und setze mich durch! aber mittlerweile freue ich mich darauf das ich erstmal dorthin nicht mehr zurück muss. ich hab jetzt noch 2 jahre elternzeit ab mitte juli und die nutze ich jetzt um mir einen anderen teilzeit job bzw. 400 eur beschäftigung zu suchen bzw. vielleicht auch mehrere verschiedene (nacheinander natürlich) um auch mal was anderes zu machen! hab total lust mal wieder was neues auszuprobieren ;-) hab jetzt 7 jahre in dem job gearbeitet und bin offen für alles neue ;-) nun bin ich auch gar nicht mehr böse über die ablehnung, sondern freue mich auf das neue was vor mir steht. und wenn mir das andere dann doch kein spaß macht, gehe ich nach ende meiner elternzeit dorthin wieder zurück. wenn nicht, kündige ich da und bleib in dem job, in dem ich dann arbeite. kann im moment nur positives daran erkennen ;-) ach, und was ich auch nur durch zufall erfahren habe, ist, wenn dein ag die teilzeitbeschäftigung abgelehnt hat, und du dann zu beginn deiner eigentlichen arbeitsaufnahme keinen anderen job hast, kannst du zur not auch arbeitslosengeld 1 beantragen. habe von der arbeitsagentur ne telefonnummer bekommen wo ich mich bei einer rechtsberatung beraten lassen konnte. hätte dir eigentlich lieber ne pn geschrieben aber irgendwie ging das nicht... lg

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 19:27



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Verdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader,  2021 bekam ich meine Tochter. Ab da habe ich Elterngeld bezogen. Dadurch dass ich selbstständig bin, habe ich das Elterngeld auf ca zwei Jahre bezogen.    Ich gehe seit Ende des Elterngeldes, wieder für 520€ arbeiten. Bin aber immer noch selbstständig, habe aber in der Zeit keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit.   Di...


Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...