Frage zu Urteil vom Sozialgericht Wiesbaden zu Elterngeld....

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu Urteil vom Sozialgericht Wiesbaden zu Elterngeld....

Hallo Frau Baden lt. Sozialgericht Wiesbaden (Urteil S2EG 17/11) haben Kinder die 2010 geboren sind Anspruch auf 67% Elterngeld. Bei meiner Tochter wurden allerdings nur 65% angesetzt. Die Dame von der Landesbankhotline meinte, sie wissen von diesem Urteil es sei allerdings noch nicht bindend - das kann ich jetzt natürlich glauben oder nicht - ich möchte trotzdem dagegen vorgehen. Wie formuliere ich nun am besten das Schreiben um zielgerecht vorzugehen? Vielen Dank & Herzliche Grüsse!

von mimiblue am 27.11.2011, 21:48



Antwort auf: Frage zu Urteil vom Sozialgericht Wiesbaden zu Elterngeld....

Hallo, legen Sie Widerspruich gegen den Bescheid ein und begründen Si es schriflich mit dm genannten Urteil Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2011



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