Hallo Frau Baden lt. Sozialgericht Wiesbaden (Urteil S2EG 17/11) haben Kinder die 2010 geboren sind Anspruch auf 67% Elterngeld. Bei meiner Tochter wurden allerdings nur 65% angesetzt. Die Dame von der Landesbankhotline meinte, sie wissen von diesem Urteil es sei allerdings noch nicht bindend - das kann ich jetzt natürlich glauben oder nicht - ich möchte trotzdem dagegen vorgehen. Wie formuliere ich nun am besten das Schreiben um zielgerecht vorzugehen? Vielen Dank & Herzliche Grüsse!
von mimiblue am 27.11.2011, 21:48