Frage zu Unterbringungskosten behindertes Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu Unterbringungskosten behindertes Kind

anderen Punkt:-(. Es geht um meinen Sohn, der Älteste, der seit Sept. 2008 in einer Wohngruppe für autistische Kinder wohnt. Ohne jetzt detailliert zu werden, der Schritt war leider vorallem nötig, weil weit und breit keine Schule für ihn auffindbar war, er ging fast ein Jahr Überbrückungsmäßig in eine diag. Tagesklinik mit in den Unterricht (eigentlich gehen Kinder da nur 6-12 Wochen zur Diagnose hin, die haben ihn mitgeschleppt). Nun kam völlig überraschend kurz vor Weihnachten ein Bescheid von der Stadt (jugendamt trägt die Kosten für die Unterbringung), daß sie rückwirkend das Kindergeld haben wollen. Auf Grund eines PC-Fehlers ist ihnen erst dann (rund 16 Monate später) aufgefallen, daß sie da doch Anspruch drauf hätten. Wir haben Widerspruch eingelegt, und irgendwie keine vernünftige Antwort bekommen:-(. Passierte nichts weiter! Heute seh ich, daß Kindergeld überwiesen wurde, er wurde nicht mitberechnet! Ich bin sowohl Erziehungsberechtigte als auch Kindergeldberechtigte und habe nie irgendetwas unterschrieben und auch nie irgendeinen Bescheid über diese Vorgehensweise bekommen. Kindergeldkasse sagt mir telefonisch, Kind wohnt nicht bei mir, die Stadt hätte das Geld eingefordert, also haben sie das so gemacht. Habe 4 Kinder, Kind 3 und 4 wurden auf Grund dessen, daß Kind 1 wegfällt nun auch weniger berechnet:-(. Hab quasi nun nur noch 3 Kinder. Mein Sohn ist hier aber u.a. auch in der Miete komplett drin (Haus wird im übrigen ebenfalls von der Stadt verwaltet, da geht auch die Miete hin) , er ist hier gemeldet etc., ich zahle Nebenkosten für ihn etc, er hat sein Bett, wir finanzieren sein Taschengeld, fahren mehrmals im Monat hin (140km entfernt) er kommt alle 6 Wochen zum Wochenende nach Hause, in den Ferien kommt er heim, wir fahren zu Elterngesprächen, Elternsprechtagen etc. . Es ist also nicht so, als würde das Kind nichts kosten, er bekommt Klamotten von uns, Geschenke etc., das Kindergeld deckt diese Kosten vielleicht so gerade eben. Man kann Fahrgeld beantragen, ich habe es aber nie getan, eben weil ich dachte, daß kann ich selbst finanzieren vom Kindergeld und ich weiß ja auch, daß dieser Platz der Stadt sehr viel Geld kostet, von daher wäre ich mir da schon was unverschämt vorgekommen. Nun gut, nach der Hammerrechnung im Dez. war ich dann so frei und habe dann doch das Fahrgeld beantragt rückwirkend, so wie die das auch mit dem Kindergeld getan haben. Nun heißt es, besuche und Aufenthalte zu Hause sind nicht notwendig, werden demnach nicht berechnet, sprich ich sollte mein Kind da abgeben und sich selbst überlassen, Kontakt zwischen Eltern und Kind ist nicht wichtig:-(. Zusammen gefaßt, ich bezahl Miete und Nebenkosten für ein Kind, was hier angeblich nicht lebt, andererseits wird mir Kindergeld abgezogen und für die Folgekinder niedriger berechnet, weil Kind 1 ja nicht hier lebt (wofür ich Miete bezahle), ich muß Besuche etc. alles finanzieren. Ja, mir ist auch klar, Kinder sind Luxus, gerade heute wird es mir bitter bewußt, nur das kommt jetzt so wie ein Hammer, weil es vorher nie so festgelegt war und ich dazu nichts unterschrieben habe, daß die da so einfach handeln und das 18 Monate später.....das restliche Kindergeld der 18 Monate wollen sie natürlich auch zurück erstattet haben:-(. Wir gucken schon länger ob es inzwischen hier eine Beschulung für ihn gibt, damals gab es keine Alternative, im April haben wir als Eltern neue tests angesetzt in seinen Ferien bei uns, um zu gucken, wie weit er inzwischen ist und ob vielleicht doch eine Schule in der Umgebung in Frage kommt, wäre ja auch froh, wenn das Kind wieder heim könnte.... LG Nina

Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 10:43



Antwort auf: Frage zu Unterbringungskosten behindertes Kind

Hallo, was ist denn Ihre Frage? Wem das KG zusteht? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2010



Antwort auf: Frage zu Unterbringungskosten behindertes Kind

Letztendlich wäre das wohl die Kernfrage, ja:-). Aber auch ob die Handhabung rechtens ist, nach 16 Monaten plötzlich eine Rechnung zu schicken und zwei Monate später das Geld einfach von der Kindergeldkasse einzufordern, ohne einen Bescheid von beiden Stellen, geschweige denn einer Unterschrift von meiner Seite als Erziehungsberechtigte und Kindergeldempfängerin? Das Kind ist immerhin hier gemeldet und es wird Miete bezahlt und andere Kosten (nur halt nicht Nahrung und einen Teil der Kleidung solanger er dort ist, rund 80 Tage im Jahr (geschätzt) ist er ja auch bei uns), die haben sozusagen den rechtlichen Wohnort über meinen Kopf geändert, oder? LG Nina

Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 13:26



Antwort auf: Frage zu Unterbringungskosten behindertes Kind

Hallo, die dürfen sich so verhalten, wenn das Geld zu unrecht gezahlt wurde. Und das hängt davon ab, wo sich das Kind primär befindet und wer es betreu/ finanziertt. Lesen Sie mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf Entscheidend ist die Frage der Haushaltsaufnahme. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2010