Frage zu Treffen mit dem KV - Ergänzung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu Treffen mit dem KV - Ergänzung

Hallo Ich darf ihn nicht anrufen, nicht kontaktieren. Sein Anwalt schrieb mir damals dass er mich auf Unterlassung verklagen will, wenn ich anders als über seinen Anwalt Kontakt mit ihm aufnehme. Seine Frau weiss von dem Kind. Ich wusste damals nichts von der Frau. Seine weiteren Kinder sind zwischen 2 Jahren und 9 Jahren. Ich möchte für mich und vor allem mein Kind erreichen dass es zu keiner Akutsituation kommt aus heiterem Himmel. Er wollte das Kind nie sehen, verleugnet es. Ich hätte gerne einen "Fahrplan" , ich will dass er weiss dass dieses Kind hier ihn jederzeit outen kann. Ich möchte dass er sich damit auseinandersetzt glaube ich. Und ich möchte eine Einigung um Tag X irgendwie mit zu gestalten, damit es nicht zum großen Knall kommt.

von Glühwürmchen am 25.02.2013, 19:57



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Hallo, wenn Sie ihn zufällig treffen, können Sie ja nichts dafür. Auch nicht, wenn das Kind sich an ihn/ die anderen Kinder wendet. Wenn Sie wollen, schreiben Sie ihm einen Brief und geben Sie den beim RA ab. Ich würde da ganz locker bleiben, mir nicht so viele Gedankne machen und es auf mich zukommen lassen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2013



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Wenn du ihn zufällig treffen solltest, so bedeutet das nicht dass du ihn kontaktiert hast. Also brauchst du dir da keine Sorgen machen. Wenn euer Kind ihn ansprechen sollte, so wäre das auch kein Beinbruch. Wenns ihm nicht passt, dann geht er nicht darauf ein. Aber wenn er dumme Drohungen ausstoßen sollte, könntest du ihn immer freundlich darauf hinweisen, dass das Kind ein Umgangsrecht mit ihm hat - vielleicht hat er das vergessen? ;)

von Pamo am 25.02.2013, 20:07



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das kind ist adoptiert. hat der leibliche dann ein umgangsrecht???

Mitglied inaktiv - 25.02.2013, 20:10



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du bist immer noch zutiefst verletzt, gell? ich wiederhole mich: dein kind weiß bescheid, daß der erzeuger es verleugnet hat, er ist adoptiert, was soll es für unangenehme situationen für dein kind geben??? das ist alles sein bier. er hätte ja nicht in deine nähe ziehen brauchen.

Mitglied inaktiv - 25.02.2013, 20:13



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Nein. Du hast recht. Er ist mit dem biologischen Vater nicht mehr verwandt. Trotzdem will ich den Richter sehen, der einem kleinen Jungen ein Näherungsverbot erteilt, weil er "Hallo, Papa" gesagt hat.

von Pamo am 25.02.2013, 20:19



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Ich für mich habe mit ihm abgeschlossen. Es geht mir vor allem um meinen Sohn. Für den wird es unter Umständen Thema werden. Mir geht es um die Frage ob ich den Weg ebnen kann. Keine Ahnung ob seine Kinder, Eltern nach all den Jahren nun davon wissen. Selbstverständlich lässt es mich nicht kalt wenn ich ihn da sehe. Er wird der leibliche Vater des Kindes bleiben. Vielleicht ist es ja möglich einen gemeinsamen gangbaren Weg zu finden. Wir wohnen hier auf dem Dorf. Wenn die hier wohnen bleiben, dann wird es Begegnungen immer wieder geben. Ich will keinen Stress, ich will nicht das mein Kind verletzt wird, ich will keine fremden Kinder in Krisen stürzen. Auch wenn das nicht meine Baustelle ist.

von Glühwürmchen am 25.02.2013, 22:31



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Im Endeffekt ist es wirklich nicht Dein Problem. Schau mal im Alleinerziehenden, da habe ich sowas vor ein paar Wochen auch gefragt. Gleiche Situation.

von Sternenschnuppe am 26.02.2013, 08:58



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aber wenn der andere nicht will!!??? er hat es dir ja unter strafe verboten. dann sind dir ja eigentlich die hände gebunden.....

Mitglied inaktiv - 26.02.2013, 12:01



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Dann kann er das so entscheiden. Ich aber nachweisen dass ich es klären wollte. Er weiss ja gar nicht dass das Kind die Namen der Halbgeschwister kennt und ihn jederzeit outen kann. Ich würde es gern vernünftig lösen und keinen ins offene Messer laufen lassen. Vor allem nicht die Kinder. Deswegen meine Frage hier. Was er dann daraus macht ist sein Ding.

von Glühwürmchen am 26.02.2013, 12:19