hallo fr bader, ich arbeite bei einer krankenkasse (öffentlicher dienst ohne tarifvertrag) und würde gerne in teilzeit nach/in meiner elternzeit dort arbeiten wie wird dann mein zukünftiges gehalt berechnet? wenn ich nun 20 std/woche arbeiten will und vorher 40std/woche gearbeitet habe, wäre dann das neue gehalt quasi die hälfte meines alten vollzeitgehaltes? oder darf der AG auch neu verhandeln bzw. ein neues gehalt festsetzen? vielen dank für ihre hilfe MFG
Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 13:44