Hallo! Wir bekommen voraussichtlich Ende August Nachwuchs. Aktuell habe ich ein Beschäftigungsverbot da ich Erzieherin bin. Mein Mann und ich sind verheiratet und haben beide Steuerklasse 4. Ab August bzw. abzüglich des Mutterschutzes beziehen wir ab November Elterngeld. Macht es Sinn, dass mein Mann ab dann in die Steuerklasse 3 wechselt und ich in die 5, damit wir mehr Netto haben? Oder ist dies eher ungünstig da durch den Progressionsvorbehalt (mein Elterngeld und sein höheres Netto-Endgeld) sich ungünstig auf unsere Steuerlast auswirken? Wir haben uns für das Basiselterngeld entschieden. Das heißt ab dem 1. Geburtstag unseres Kindes erhalte ich kein Gehalt mehr, Auch hier würde ein Steuerklassenwechsel meines Mannes ja evtl Sinn machen? Und zählt mein Einkommen durch das Beschäftigungsverbot ganz normal zu meinem Einkommen in der nächsten Steuererklärung oder muss man das seperat angeben? Hab da ziemlich Bammel vor einer Nachzahlung. Herzlichen Dank schon einmal!
von mara123 am 23.05.2019, 13:26