Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen zu o.g. Themen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Im März 2016 erwarten wir unser erstes Kind. Ich plane im Anschluss 24 Monate in Elternzeit zu gehen. Wenn ich das richtig sehe (Geb. Termin ist der 22.03.) dann erhalte ich bis zum 17.05. Mutterschutzgeld und ab dem 18.05. Elterngeld; obwohl die Elternzeit bereits mit der Geburt des Kindes beginnt? Kann ich mir das Elterngeld hierfür auch auf 12 Monate auszahlen lassen und trotzdem 24 Monate zu hause bleiben? Was passiert, wenn ich beispielsweise dann doch nach 19 Monaten wieder arbeiten gehe? Muss dies dann anteilig für 5 Monate zurückgezahlt werden bei Vollzeit/Teilzeit? Angenommen ich würde nur 30 Std. arbeiten, wird das dann gegengerechnet oder bekomme ich das Gehalt für die 30 Std. geleistete Arbeit zuzüglich zum Elterngeld? Fragen über Fragen.. ich hoffe, Sie können etwas Licht ins Dunkel bringen. Herzlichen Dank im Voraus. Viele Grüße Sabrina
von bini93 am 08.12.2015, 11:53