Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin Ende Juni abgeschlossen und bin seit 1.7. im öffentlichen Dienst in einer Kita angestellt.
Ich warte momentan noch auf die staatliche Anerkennung, was leider bis zu 3 Monate dauern kann. In der Zwischenzeit werde ich im Tarifvertrag in eine niedrigere Lohngruppe gestellt, d.h. ich bekomme weniger Gehalt, aber nur so lange, bis die Anerkennung da ist, und dann bekomme ich den Differenzbetrag zur eigentlichen Eingruppierung für Erzieher rückerstattet und werde höher eingruppiert.
Nun bin ich schwanger und laut FÄ sollte ich wegen meiner Arbeit (Arbeit im U3-Bereich mit Babys) unbedingt schnell Bescheid geben, ich würde vom Arbeitgeber sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen, da dies bei diesem Träger immer sofort gemacht wird.
Jetzt habe ich aber Bedenken, dass ich finanziell im Nachteil sein könnte. Die Höhe des Gehaltsausgleich während BV errechnet sich ja am Durchschnitt der 3 vorherigen Monate, in meinem Fall also am 1. Gehalt für den Juni, da ich noch keine 3 Monate dort arbeite.
Habe ich dann Pech gehabt und werde bei Eintreffen der Anerkennung nicht mehr hochgruppiert und bekomme auch keine Rückzahlung weil das BV-Gehalt dann schon feststeht?
Das würde sich auch negativ auf das Elterngeld auswirken.
Normalerweise müsste es ja so sein, ich bekomme das niedrigere Gehalt, dann BV und da auch das niedrigere Gehalt, dann staatliche Anerkennung und Höherstufung sowie Rückzahlung und ein neu berechnetes höheres BV-Gehalt, da es ja heißt, die Schwangere im BV darf nicht benachteiligt werden?
Soll ich lieber warten, bis die Anerkennung da ist und alles berechnet und dann die SS mitteilen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
Kaffee-Tante
am 07.07.2017, 10:41
Antwort auf:
Frage zu Gehaltsberechnung bei Neueinstellung und sof. Beschäftigungsverbot
Hallo,
nach den gesetzl. Vorgaben soll der AG Sie umsetzen, der FA hat das nicht zu entscheiden.
Ansonsten würden Sie doch nachträglich höher gruppiert u dann eben auch den Mutterschaftslohn höher bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2017
Antwort auf:
Frage zu Gehaltsberechnung bei Neueinstellung und sof. Beschäftigungsverbot
der arbeitgeber muss eine gefährdungsbeurteilung machen und er muss! dir einen andren arbeitsplatz zuweisen. büro, telefon etcpp. erst wenn er das nicht kann, dann erhälst du ein bv, VOM ARBEITGEBER. dein arzt hat damit rein gar nix zu tun. und es ist ja wohl dein risiko, wenn du die schwangerschft NICHT mitteilst und was sein sollte, nur wegen der paar euro. ich kann das nicht verstehen. solange deine immunitätslage nicht geklärt ist und die gefährdungsbeurteilung nicht durch ist, bleibst du zuhause, damit nix passiert. und jetzt willst du deine beförderung ode was auch imme abwarten nur wegen mehr geld? du setzt dich und dem kind einem risiko aus nur wegen geld? mannmann
von
mellomania
am 07.07.2017, 15:23
Antwort auf:
Frage zu Gehaltsberechnung bei Neueinstellung und sof. Beschäftigungsverbot
In der Frühschwangerschaft ist bei einer möglichen Infektion mit einer Kinderkrankheit der Schaden maximal - je früher in der Schwangerschaft die Infektion, desto gravierender die Folgen. Am schlimmsten ist es um die 4. SSW.
Dann riskierst du ein behindertes oder geistig retardiertes Kind oder eine Totgeburt oder spätere Sterilität für deine Höhergruppierung. Wenn dir das Geld das wert ist, dann behalte dein Geheimnis für dich und geh arbeiten. Das Risiko ist zwar gering, aber der mögliche Schaden könnte sehr schlimm sein. Dafür tut der Gesetzgeber ja so viel um werdende Mütter zu schützen. Aber er zwingt dich nicht dich schützen zu lassen. Die Folgen trägst du, das Kind und deine Familie zuallererst.
Mitglied inaktiv - 07.07.2017, 21:24