Liebe Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Seit November bin ich Mutter eines kleinen Jungen - aber alleinerziehend, der Kindsvater möchte nicht mit uns zusammenleben und mit seinem Kind nichts zu tun haben. Die Vaterschaft unterschreibt er nächste Woche am Jugendamt. Ich lebe aber schon seit der Schwangerschaft mit einem neuen Freund zusammen in einer Wohnung. Ich habe Erziehungsgeld beantragt und bekomme dies auch in voller Höhe. Ich bin mir nur leider nicht mehr sicher, ob ich dort angegeben habe, dass ich eine eheähnliche Gemeinschaft habe. Denn meine Hebamme hat mich darauf hingewiesen, dass man evtl. dann kein Erziehungsgeld mehr erhält. Bei meiner Freundin z.B. ist das so. Doch, mein Freund ist ja nicht der leibliche Vater des Kindes. Er zahlt im Moment die komplette Miete für uns. Er verdient mehr als 30.000 Euro im Jahr und kann da er ja schon die Miete bezahlt, ja nicht auch noch sonst für uns aufkommen. Die Frage ist, beantragt man in solch einem Fall ALG 2 und Sozialgeld? Oder müsste ich von meinem Freund ausziehen um Erziehungsgeld zu bekommen? Ich bin echt verwirrt und will ja auch keinen Fehler machen... Können Sie mir weiter helfen? Denn wenn ich das Erziehungsgeld nicht mehr bekommen würde, dann könnt ich ja gar nicht leben... Ich würd mich sehr über eine Nachricht von Ihnen freuen! LG Oktober-Mami
Mitglied inaktiv - 15.01.2006, 18:46