Frage: Frage zu Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Ich hatte vor, die ersten beiden Lebensmonate Basiselterngeld zu beantragen und der 3.-22. Lebensmonat dann Elterngeld Plus. ET ist der 07.08. Falls mein Kind früher kommen sollte, würde das dann so bleiben? Oder muss man dann 1.-3. Lebensmonat Basiselterngeld und 4.-22. Lebensmonat Elterngeld Plus beantragen? Da ja die Tage die mein Baby früher auf der Welt sein würde, an die 8 Wochen angerechnet werden, wegen Mutterschaftsgeld.

von Claudia B. am 31.07.2015, 19:51



Antwort auf: Frage zu Elterngeld

Hallo, mal andersherum: Die MG-Monate werden angerechnet und Sie können nur den Rest verteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2015



Antwort auf: Frage zu Elterngeld

....sorry, hab mich verschrieben. Ich meinte natürlich bei der zweiten Berechnung 4.-20. Lebensmonat! (hatte geschrieben 4.-22. Lebensmonat).

von Claudia B. am 31.07.2015, 20:23



Antwort auf: Frage zu Elterngeld

Ja, das ist richtig. Es kommt drauf an wie lange der Mutterschutz nach der Geburt ist. Vorteil : Mutterwchutzgeld ist natürlich mehr als Elterngeld. Da kann man dann ja selbst die Hälfte beiseite packen. Ergäbe dann 3 Basismonate und noch 9 zum splitten, also insgesamt 21 Monate.

von Sternenschnuppe am 31.07.2015, 20:32



Antwort auf: Frage zu Elterngeld

Die berechnen das aber taggenau und ist in der Auszahlungstabelle auch vermerkt. Wichtig ist, dass dann ein Monat weniger Elterngeld ist ( meist der 3., wo noch anteilig Mutterschutzgeld gezahlt wird ) und sich dieser dann auch in Monat und der Partnermonat dazu im 2. Jahr auch weniger. Da wundern sich ab und an welche.

von Sternenschnuppe am 31.07.2015, 20:35



Antwort auf: Frage zu Elterngeld

Hallo Sternschnuppe, also deine erste Antwort hab ich verstanden! Aber die zweite verstehe ich irgendwie nicht.

von Claudia B. am 31.07.2015, 20:52



Antwort auf: Frage zu Elterngeld

:-) ich versuche noch einmal :-) Bei den geteilten Monaten bekommt man ja jeweils die Hälfte. In Monat 3 weniger als in den anderen, weil ja noch Mutterschutzlohn angerechnet wird. Die zweite Hälfte von Monat 3, der ja gesplittet ist, wird dann im zweiten Jahr ausgezahlt. Meine im 13. Monat dann und ist entsprechend wieder weniger als die Monate zuvor. Einige wundern sich dann, weil es dann schon eine Weile her ist. Daher meine Anregung. Hoffe das ist verständlicher.

von Sternenschnuppe am 31.07.2015, 21:14



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...nun hab ich es verstanden! Danke

von Claudia B. am 31.07.2015, 21:21



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