Frage: Frage zu Begriff

Hallo ich habe nur eine kurze Frage. In einem Schreiben zwecks Unterhalt ist die Rede von "Ich beantrage die Klage ANZUWEISEN". Was bedeutet das? Normalerweise steht da doch ABzuweisen. Ist das ein Tipfehler oder eine andere Bedeutung. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Mitglied inaktiv - 02.08.2009, 19:56



Antwort auf: Frage zu Begriff

Hallo, Tippfehler Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2009