Frage: frage wg konto

wenn eine kontopfändung vorliegt,kann man dieses konto als kto-inhaber trotzdem kündigen? da ich keinen verdienst mehr habe,aber vor ca 1 j mein kto gepfändet wurde. um die kosten für das kto zu sparen würde ich es gern kündigen. geht das? bzw kann ich (falls ich wieder arbeite) ein neues kto bei einer anderen bank eröffnen? wäre klasse wenn sie mir helfen könnten!

Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 19:27



Antwort auf: frage wg konto

Hallo, das kündigt idR die Bank Man kann bei anderen Banken reine Gutahebn Konten eröffnen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2009



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