hallo, habe eine frage wegen einem neuen mietvertrag der schwiegermama. Sie hat ab 01. februar eine neue wohnung und in ihrem mietvertrag steht bei kündigungsfristen folgende klausel: # 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren # 6 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 5 Jahren # 9 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren #12 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 10 Jahren Sind das die Kündigungsfristen für den vermieter oder auch für meine schwiegermama? ist diese Klausel laut gesetz noch erlaubt? und was ist im falle sie müßte aus krankheitsgründen oder pflegefallgründen umziehen. in 10 jahren wäre sie 78 jahre alt und wenn sie dann ausziehen möchte muss sie dann noch ein jahr miete zahlen. ich dachte diese klausel wäre aufgehoben worden und es besteht eine gesetzliche kündigungsfrist von 3 monaten? ich hoffe sie können mir helfen und danke für ihre antwort. lg jeannette
Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 07:52