Frage: frage wegen erziehunsjahr

von wann geht ein erziehungsjahr und kann man in einenr ausbildung teilzeit arbeiten ?

Mitglied inaktiv - 28.07.2005, 12:16



Antwort auf: frage wegen erziehunsjahr

Hallo, 1. Ab Geburt 2. Bis 30 Std mit Zustimmung des AG Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2005



Antwort auf: frage wegen erziehunsjahr

Ein Erziehungsjahr läuft ab dem Tag der Geburt. In einer Ausbildung dürfte es schlecht mit Teilzeit aussehen da ja du ja für die Prüfung ein gewisses Pensum an Stunden haben musst um zugelassen zu werden. LG

Mitglied inaktiv - 28.07.2005, 21:13