Frage: Frage wegen einmaliger Leistung

Liebe Frau Bader, ich bin Vater von 4 Kindern und berufstätig, meine Frau im Erziehungsurlaub. Wir wohnen in einem staatlich geförderten Haus auf dem Land, welches wir mit Wohnberechtigungsschein beziehen konnten. Trotzdem kostet die Warmmiete 915 € Eine Wohnung in der Stadt (Ba. Württemberg) zu finden, ist unmöglich. Deswegen brauche ich auch ein Auto, um zur Arbeit zu kommen, bin aber NICHT der Halter des Fahrzeugs. Stromkosten belaufen sich bei uns monatlich auf 240,00 (!)€ , da es ein Niedrigenergiehaus ist. Nun kamen wir einmal mit unsrere Stromrechnung nicht nach, da wir viele Raten zahlen müssen und haben jetzt eine Rechnung von 480,00 e zu begleichen. Wir haben dafür 10 Tage Zeit und wissen natürlich nicht, woher wir das nehmen sollen. Andernfalls wird uns am 23.3. der Srom abgestellt.Können Sie uns sagen, ob uns etwas vom Amt zusteht bei einem Brutto von 1900,00 €, wir liegen aber leider fast immer ÜBER dem Satz, da Erz.geld, Kindergeld und Wohngeld angerechnet werden.? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Chris

Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 12:55



Antwort auf: Frage wegen einmaliger Leistung

Hallo, fragen Sie auf dem Sozialamt, evtl. gibt es dort einen Kredit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2003