Frage:
Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!
Hallo,
ich habe eine frage und hoffe sie können sie mir beantworten. Ich und mein freund sind momentan (noch nicht lange, falls das von bedeutung ist) arbeitslos und erwarten ein kind! Wir wohnen momentan noch zusammen in einer wohnung, aber ich suche mir gerade eine eigene wohnung!! Wir lieben uns und wollen auch zusammen bleiben, aber nicht zusammen wohnen bleiben! Jetzt hat mir eine freundin gesagt, das wenn ich ausziehe, die arge mir unterhalt anrechnet, weil mir der ja zustehen würde (sobald das kind da ist), dadürch würde ich ja dann weniger geld von der arge bekommen! Dann müsste ich aber Unterhaltsvorschuss beantragen, weil er momentan nicht zahlen könnte! Das möchte ich aber nicht, weil wir ja noch zusammen sind, nur nicht mehr zusammen wohnen! Und da er momentan auch schon schulden durch sein erstes kind bekommt (durch dieses uvg). Jetzt ist meine frage kann ich das irgendwie umgehen? Oder muss ich es beantragen? Wen ich es nicht beantrage kann ich dann stress mit der arge bekommen? Oder geht es auch, das er mir monatlich geld gibt und ich ihm das per quittung bestätige! (das werden wir sowieso wieder machen, weil er ja dann meistens bei mir mit isst, oder ich bei ihm, also wollen wir unsere kasse gemeinsam lassen, das hatten wir auch schon bevor wir zusammengezogen sind so und es hat gut geklappt) Können sie mir sagen, wie ich das am besten regeln kann ohne das er schulden dadurch bekommt, immerhin sind wir ja nicht getrennt, sonder leben nur nicht mehr gemeinsam!!!
Ich hoffe sie verstehen was ich meine, bin im schreiben über soetwas nicht so gut!!
LG Judith
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 16:57
Antwort auf:
Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!
Hallo,
Sie können auf den UV verzichten - dann müssen Sie sehen, wo Sie das fehlende Geld herbekommen, denn der Staat zahlt nicht mehr, nur, damit Sie Ihren Freund nicht belasten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2009
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Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!
ich fasse zusammen:
du willst ihn nicht mit finanziellen forderungen belasten, aber mußt alg2 beantragen.
natürlich MUSST du keinen unterhaltsvorschuss beantragen, solltest aber damit rechnen, daß dir der mindestunterhalt angerechnet wird. ob du den bekommst oder nicht, ist der arge jacke....
wenn ihr euch so einigen könnt, ist doch alles bene.
mich beschleicht aber der leise verdacht, daß die getrennten wohnungen berechnung sind, denn es gibt einen ae-zuschlag.
im übrigen steht der kindesunterhalt nicht DIR, sondern deinem kind zu.
ich wär da ein bißchen vorsichtig...bei geld hört die freundschaft auf...
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:02
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Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!
HI,
also nein dein verdacht ist nicht so, sondern ich habe keine lust mit meiner schwiegermutter unter einem dach weiter zu wohnen!! Bis jetzt war alles in ordnung, aber seit die ss sich dem ende neigt, will sie mir jetzt SCHON ständig in die erziehung (wo sie schlafen soll, ob ich stillen soll..ect) reinreden!! Und mein Freund redet nie gegen seine mutter!! Er kann aber nicht mit ausziehen da seine mum das haus kauft und sie die mieteinnahmen, von ihm, brauchen!! Ja bei geld hört die freundschaft auf, aber wir wollen uns ja nicht trennen!! Deshalb habe ich gefragt!!
LG Judith
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:32
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Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!
und wegen, dem das, dass geld dem kind zusteht und nicht mir, das weis ich auch, aber da ich dann so oder so wenig bekommen werde, weis ich, das ich eher von meinem geld (was ich zum leben haben werde), meinem kind was abgeben werde, anstatt von meinem kind seinem geld zu nehmen!!
LG Judith
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:35
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Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!
das sollte kein angriff sein, gegen DICH, daß du evtl das geld für dich ausgeben könntest, um gottes willen!!!
eher gegen deinen freund, der eigentlich willens sein sollte, für sein kind einen obolus zu leisten, der ihm einfach zusteht.
nicht daß er sich dann bei dir ins nestchen setzt, du von alg2 alles finanzierst.
daß da schon ein kind war, wußte er....alors...
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:48
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Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!
Ich habe das auch nicht als angriff gesehen!! Sondern wollte dir nur kurz meine lage schildern!! Und selbst wenn es ein angriff gewesen wäre, wäre ich dir nicht böse, denn leider gibt es sowas oft genug, das es welche wirklich wegen dem geld machen!!
Mein freund war der jenige, der nicht wollte, das ich ausziehe und er wird sich bestimmt nicht ins gemachte nestchen setzten, bevor wir zusammen gezogen sind, war es auch schon immer so, das wir eine gemeinsame haushaltskasse hatten und jeder den gleichen betrag dazu beigesteuert hat!! Klar weis er das er schon einen sohn hat, ihm geht es auch nicht so um das uvg, sondern mir!! Ich denke einfach, das es doof wäre, wenn er doch sowieso jeden monat in die haushaltskasse einzahlt, das ich dann noch uvg beantragen soll!! Da kann er mir gleich etwas mehr geben und das eine ist dann fürs kind und das andere für die haushaltskasse, wo wir draus essen! Mir ging es nur darum ob ich das rechtlich gesehen so machen kann!!!
LG Judith
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:55
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Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!
sischer kann er das so machen!!!
laß dich nur nicht ins boxhorn jagen!!!
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 19:40
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Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!
hallo,
im grunde ist dein freund auch dir gegenüber unterhaltspflichtig!
hier wird nur von dem unterhalt des kindes gesprochen!
wenn er die vaterschaft anerkennt, müsste er eigentlich, wenn er könnte, auch dir unterhalt zahlen.
dh, du kannst auf den unterhaltsvorschuss verzichten, die arge wird es aber anrechnen (wobei ich mir nicht vorstellen kann das die arge auf diesen antrag nicht bestehen wird) so weit so gut, das würdet ihr ja wollen,
aber: die arge müsste dir deine miete und deinen regelsatz zahlen, und in diesem fall kannst du nicht auf den unterhalt verzichten der dir zustehen würde, denn die arge hat auch kein geld mehr zu verschenken.
wenn ihr angebt das ihr euch ja nur wohnlich trennt, und dein freund die erziehung des kindes mitträgt, können auch probleme mit dem alleinerziehendenbedarf kommen, dh gibt es dann wohl auch nicht.
ich glaube nicht, das die idee von euch so einfach umsetzbar sein wird.
lg
Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 11:07