Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

Hallo, ich habe eine frage und hoffe sie können sie mir beantworten. Ich und mein freund sind momentan (noch nicht lange, falls das von bedeutung ist) arbeitslos und erwarten ein kind! Wir wohnen momentan noch zusammen in einer wohnung, aber ich suche mir gerade eine eigene wohnung!! Wir lieben uns und wollen auch zusammen bleiben, aber nicht zusammen wohnen bleiben! Jetzt hat mir eine freundin gesagt, das wenn ich ausziehe, die arge mir unterhalt anrechnet, weil mir der ja zustehen würde (sobald das kind da ist), dadürch würde ich ja dann weniger geld von der arge bekommen! Dann müsste ich aber Unterhaltsvorschuss beantragen, weil er momentan nicht zahlen könnte! Das möchte ich aber nicht, weil wir ja noch zusammen sind, nur nicht mehr zusammen wohnen! Und da er momentan auch schon schulden durch sein erstes kind bekommt (durch dieses uvg). Jetzt ist meine frage kann ich das irgendwie umgehen? Oder muss ich es beantragen? Wen ich es nicht beantrage kann ich dann stress mit der arge bekommen? Oder geht es auch, das er mir monatlich geld gibt und ich ihm das per quittung bestätige! (das werden wir sowieso wieder machen, weil er ja dann meistens bei mir mit isst, oder ich bei ihm, also wollen wir unsere kasse gemeinsam lassen, das hatten wir auch schon bevor wir zusammengezogen sind so und es hat gut geklappt) Können sie mir sagen, wie ich das am besten regeln kann ohne das er schulden dadurch bekommt, immerhin sind wir ja nicht getrennt, sonder leben nur nicht mehr gemeinsam!!! Ich hoffe sie verstehen was ich meine, bin im schreiben über soetwas nicht so gut!! LG Judith

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 16:57



Antwort auf: Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

Hallo, Sie können auf den UV verzichten - dann müssen Sie sehen, wo Sie das fehlende Geld herbekommen, denn der Staat zahlt nicht mehr, nur, damit Sie Ihren Freund nicht belasten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2009



Antwort auf: Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

ich fasse zusammen: du willst ihn nicht mit finanziellen forderungen belasten, aber mußt alg2 beantragen. natürlich MUSST du keinen unterhaltsvorschuss beantragen, solltest aber damit rechnen, daß dir der mindestunterhalt angerechnet wird. ob du den bekommst oder nicht, ist der arge jacke.... wenn ihr euch so einigen könnt, ist doch alles bene. mich beschleicht aber der leise verdacht, daß die getrennten wohnungen berechnung sind, denn es gibt einen ae-zuschlag. im übrigen steht der kindesunterhalt nicht DIR, sondern deinem kind zu. ich wär da ein bißchen vorsichtig...bei geld hört die freundschaft auf...

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:02



Antwort auf: Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

HI, also nein dein verdacht ist nicht so, sondern ich habe keine lust mit meiner schwiegermutter unter einem dach weiter zu wohnen!! Bis jetzt war alles in ordnung, aber seit die ss sich dem ende neigt, will sie mir jetzt SCHON ständig in die erziehung (wo sie schlafen soll, ob ich stillen soll..ect) reinreden!! Und mein Freund redet nie gegen seine mutter!! Er kann aber nicht mit ausziehen da seine mum das haus kauft und sie die mieteinnahmen, von ihm, brauchen!! Ja bei geld hört die freundschaft auf, aber wir wollen uns ja nicht trennen!! Deshalb habe ich gefragt!! LG Judith

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:32



Antwort auf: Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

und wegen, dem das, dass geld dem kind zusteht und nicht mir, das weis ich auch, aber da ich dann so oder so wenig bekommen werde, weis ich, das ich eher von meinem geld (was ich zum leben haben werde), meinem kind was abgeben werde, anstatt von meinem kind seinem geld zu nehmen!! LG Judith

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:35



Antwort auf: Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

das sollte kein angriff sein, gegen DICH, daß du evtl das geld für dich ausgeben könntest, um gottes willen!!! eher gegen deinen freund, der eigentlich willens sein sollte, für sein kind einen obolus zu leisten, der ihm einfach zusteht. nicht daß er sich dann bei dir ins nestchen setzt, du von alg2 alles finanzierst. daß da schon ein kind war, wußte er....alors...

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:48



Antwort auf: Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

Ich habe das auch nicht als angriff gesehen!! Sondern wollte dir nur kurz meine lage schildern!! Und selbst wenn es ein angriff gewesen wäre, wäre ich dir nicht böse, denn leider gibt es sowas oft genug, das es welche wirklich wegen dem geld machen!! Mein freund war der jenige, der nicht wollte, das ich ausziehe und er wird sich bestimmt nicht ins gemachte nestchen setzten, bevor wir zusammen gezogen sind, war es auch schon immer so, das wir eine gemeinsame haushaltskasse hatten und jeder den gleichen betrag dazu beigesteuert hat!! Klar weis er das er schon einen sohn hat, ihm geht es auch nicht so um das uvg, sondern mir!! Ich denke einfach, das es doof wäre, wenn er doch sowieso jeden monat in die haushaltskasse einzahlt, das ich dann noch uvg beantragen soll!! Da kann er mir gleich etwas mehr geben und das eine ist dann fürs kind und das andere für die haushaltskasse, wo wir draus essen! Mir ging es nur darum ob ich das rechtlich gesehen so machen kann!!! LG Judith

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:55



Antwort auf: Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

sischer kann er das so machen!!! laß dich nur nicht ins boxhorn jagen!!!

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 19:40



Antwort auf: Frage wegen arge/unterhaltsvorschuss!

hallo, im grunde ist dein freund auch dir gegenüber unterhaltspflichtig! hier wird nur von dem unterhalt des kindes gesprochen! wenn er die vaterschaft anerkennt, müsste er eigentlich, wenn er könnte, auch dir unterhalt zahlen. dh, du kannst auf den unterhaltsvorschuss verzichten, die arge wird es aber anrechnen (wobei ich mir nicht vorstellen kann das die arge auf diesen antrag nicht bestehen wird) so weit so gut, das würdet ihr ja wollen, aber: die arge müsste dir deine miete und deinen regelsatz zahlen, und in diesem fall kannst du nicht auf den unterhalt verzichten der dir zustehen würde, denn die arge hat auch kein geld mehr zu verschenken. wenn ihr angebt das ihr euch ja nur wohnlich trennt, und dein freund die erziehung des kindes mitträgt, können auch probleme mit dem alleinerziehendenbedarf kommen, dh gibt es dann wohl auch nicht. ich glaube nicht, das die idee von euch so einfach umsetzbar sein wird. lg

Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 11:07



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Unterhaltsvorschuss doppelt

Sehr geehrte Frau Bader, seit unserem Umzug in einen anderen Landkreis, erhalte ich den Unterhaltsvorschuss doppelt. Also richtigerweise vom aktuellen Landkreis, aber eben auch immer noch vom alten. Ich habe daraufhin eine E-Mail an meine Bearbeiterin im alten Landkreis geschickt, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass nun der neue Landkreis ja ...


Unterhaltsvorschuss krankes Kind

Liebe Frau Bader, ist es korrekt, dass einem Kind kein Unterhaltsvorschuss mehr zu steht, sollte eine stationärer Klinikaufenthalt länger als 6 Monate dauern? Habe leider nichts bezüglich dessen gefunden, wenn der Unterhalt von stattlicher Seite gezahlt wird. Danke vorab! LG Jun


Samenspende und Unterhaltsvorschuss

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind. Ich bin bewusst in einer Klinik durch eine Anonyme Samenspende Schwanger geworden da mir Biologisch die Zeit davon gelaufen ist. Allerdings erhalte ich ALG2. Jetzt meine Frage. Nach der Geburt hat das Kind ja Anrecht auf Kindergeld. Jetzt habe ich gelesen das ALG2 für das Kind erst nachrangi...


Unterhalt und unterhaltsvorschuss trotz neuer heirat?

Guten Tag Frau Bader, mein Mann hat mit seiner Exfreundin ein Kind und zahlt Unterhalt und Unterhaltsvorschuss weil er früher den Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt hat. Sie hat vor demnächst zu heiraten und meine Frage ist nun, ob mein Mann weiterhin Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zahlen muss. Vielen Dank vorab für eine Antwort.


Unterhaltsvorschuss

Schönen guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader, Mein Freund und ich nun getrennt, unsere gemeinsame Tochter 1 Jahr und 4 Monate Alt. Ich möchte gerne wieder zurück in meine Heimat ziehen da ich vor 5 Jahren für ihn nach Recklinghausen gezogen bin möchte ich aufgrund der Trennung wieder umziehen zu meiner Familie und Freunde ca 100 km Entfernung, wir ...


Unterhaltsvorschuss fällt weg vollendete 12 Lebensjahr Mama noch in Elternzeit

Hallo , ich bekomme für meine Kinder UV.Meine Tochter wird bald 13 und ich habe einen Brief bekommen ,dass ich einen Job mit 600€ brutto nachwiesen muss ,um den Unterhaltsvorschuss weiter bis zum 18 Lebensjahr zu bekommen .Derzeit bin ich noch in Elternzeit. In meinem bisherigen Job habe ich 900€ sprich 790 € brutto bekommen . Wird es mir trotzd...


Unterhaltsvorschuss trotz Beistandschaftsbeendigung?

Sehr geehrte Frau Bader ich habe im September 2023 beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt und die Beistandschaft für meinen Sohn beantragt. Da der Kindsvater mit uns nicht zu tun haben möchte, er seinen Sohn noch nicht einmal gesehen hat und uns sogar bedroht hat, möchte ich nicht, dass er Rechte auf meinen Sohn hat. Aus diesem Grund habe ...


Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

Guten Tag Frau Bader, ich versuche mich so knapp wie möglich zu halten. Mein Mann und seine exfreundin haben ein Kind zusammen. In der Vergangenheit hat er leider unregelmäßig Unterhalt gezahlt, weshalb er zusätzlich dann noch Unterhaltsvorschuss zahlen musste. Uns wurde erklärt, dass wenn er regelmäßig und zuverlässig den Betrag (Unterhalt+ den...


Unterhaltsvorschuss

Guten Tag, mein Partner und ich wohnen getrennt und haben ein gemeinsames kind(1j). Wir haben eine ständige On/off Beziehung hinzu kommen der Abstand von 80 km zwischen uns. Ich habe in der Off Phase Unterhaltsvorschuss beantragt, er macht eine Ausbildung und hatte vor kurzem die Abschlussprüfung, die nicht gut gelaufen ist. Er vermutet, dass...