Hallo Frau Bader,
ich habe ein paar Fragen an Sie,
Ich habe 2 Jahre EZ beantragt, möchte nun aber gerne auf 3 Jahre verlängern (ich habe in den Brief an den AG angegeben, dass ich über das 3. Jahr zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden möchte) und in diesem 3. Jahr gerne einen 400 € Job machen.
1. Frage: Darf ich einfach so auf 3 Jahre verlängern?
2. Frage: Darf ich in der Zeit einen 400 € Job machen, oder kann mein AG dies ablehnen?
Ich plane in diesem 3. Jahr nach einer Halbtagsstelle in der näheren Umgebung zu suchen, da mein bisheriger Arbeitsplatz 50 km (ein Weg) entfernt ist und es sich für 3 Stunden einfach nicht lohnt so weit zu fahren. Schon gar nicht bei Lohnsteuerklasse 5. Wie sieht es aus, wenn ich in der Zeit eine Stelle finde, darf ich dann kündigen, oder darf ich das erst zum Ende der Elternzeit?
Herzlichen Dank im Voraus und LG
Julia
Mitglied inaktiv - 23.12.2010, 12:49
Antwort auf:
Frage wegen Verlängerung der Elternzeit
Hallo,
1. Ja
2. Der AG muss gefragt werden u darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen.
3. Sie können auch in der EZ kündigen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.12.2010
Antwort auf:
Frage wegen Verlängerung der Elternzeit
Hallo
Du kannst das 3. Jahr einfach 7 Wochen vor Antritt anmelden.
Oder eben gleich, aber spätestens 7 Wochen vorher, damit der AG planen kann.Elternzeit ist Dein Recht und muss nicht genehmigt werden, sondern nur zeitig angemeldet werden.
Und zeitgleich um die Erlaubnis bitten einen Nebenjob anzunehmen.
Solange der nicht bei der Konkurenz ist oder der AG betriebliche Gründe nachweisen kann, so darf er die Zustimmung nicht verweigern.
Klar kannst Du kündigen, aber ich würde eine eventuelle Probezeit beim neuen AG erstmal abwarten, denn ohne Elternzeit beim alten AG hast Du vielleicht keine Krankenversicherung mehr, wenn es bei der neuen Arbeit dann nicht klappt.
Mitglied inaktiv - 24.12.2010, 07:56