Frage: Frage wegen Vaterschaftstest

Guten Tag Ich hätte mal eine Frage wegen dem gerichtlichen Vaterschaftstest. Ich bin noch schwanger bis Mitte Dezember und der Vater des Kindes will einen Vaterschaftstest auf meine kosten Ich habe ja nichts gegen einen Test weil ich mir sicher bin das nur er der Vater sein kann Muss das wirklich ich dann bezahlen. Und ich habe Angst das er den test versucht zu fälschen und wollte wissen ob das in einem Gerichtlichen Vaterschaftstest geht weil er versucht sich immer aus allen raus zu hauen egal wie. Danke

von Jule93 am 17.09.2015, 11:40



Antwort auf: Frage wegen Vaterschaftstest

Hallo, wir reden hier von einem Betrag von unter 200 €. Wenn er das nicht will und die Vaterschaft nicht anerkennen will u kein anderer in Betracht kommt, müssen Sie (schon wegen des Unterhalts u Erbrecht) Vaterschaftsfeststellungsklage erheben. Wenn er unterliegt (und davon gehe ich aus) zahlt er alle Kosten. Und die sind höher als 200 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2015



Antwort auf: Frage wegen Vaterschaftstest

Nein, den muss er ganz alleine bezahlen. Ebenso wie mögliche Gerichtskosten. Darf man fragen warum er unsicher ist ? Biete ihm einen privaten Test an nach der Geburt. Den macht ihr zusammen, gebt beide Adressen an, bringt ihn gemeinsam zur Post. Selbstverständlich auch auf seine Kosten. Je ehr, desto schneller hast Du Ruhe in dem Thema. Will er das nicht, dann kann er ja den teuren Weg übers Gericht gehen. Gehe zum Jugendamt, richte eine Beistandschaft ein, beantrage Unterhaltsvorschuss und nenne seine Daten. Die kümmern sich dann um alles . Kostenfrei.

von Sternenschnuppe am 17.09.2015, 12:35



Antwort auf: Frage wegen Vaterschaftstest

Keine Ahnung warum er sich auf einmal nicht mehr sicher ist. Angeblich hätten andere erzählt das ich bei einem anderen kerl war, was aber nicht stimmt aber andere wissen es eh besser. Aber erst hatte er sich gefreut und mit einmal nicht mehr und das seit dem der Kontakt abgebrochen ist. Er will ihn umbedingt auf meine Kosten machen. da komme ich leider nicht um das gerichtliche drum rum. Aber das muss er wissen aber danke für die Tipps werde ich auch so schnell wie möglich umsetzen.

von Jule93 am 17.09.2015, 13:30



Antwort auf: Frage wegen Vaterschaftstest

Dann muss er die Rechnung zahlen. Schade, hätte er auch in die Erstausstattung stecken können. Seine Entscheidung. Dir ist er auch zu Unterhalt verpflichtet. Weißt Du was er netto verdient ?

von Sternenschnuppe am 17.09.2015, 13:34



Antwort auf: Frage wegen Vaterschaftstest

Nein das kann ich leider nicht sagen Weil habe ja keinen Kontakt mehr zu ihm

von Jule93 am 17.09.2015, 14:49



Antwort auf: Frage wegen Vaterschaftstest

Für Dich kann das ein Anwalt klären. So ein Idiot. Bei uns hat das ganze ein knappes Jahr gedauert, aber das Jugendamt geht dann in Vorleistung mit dem Unterhalt, und er muss es zurückzahlen. Kannst Du auch vor der Geburt schon alles ausmachen und dann nur noch die Geburtsurkunde nachreichen.

von Sternenschnuppe am 17.09.2015, 15:07



Antwort auf: Frage wegen Vaterschaftstest

Ich danke Ihnen allen für ihre hilfreichen antworten. Und werde es so schnell wie möglich dann alles in die Wege leiten.

von Jule93 am 18.09.2015, 12:06



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