Hallo, meine Freundin hat folgendes Problem: sie war angestellt, ihr Vertrag endete zum 31.12.2009, zu dem Zeitpunkt war sie in Elternzeit, Kind im Juli 2009 geboren. Elterngeld hat sie demnach bekommen von Juli 2009 bis Juli 2010, Elternzeit endete danach. Nun ist sie wieder schwanger. Deshalb kann sie angeblich kein Arbeitslosengeld beantragen weil sie nicht vermittelbar ist wegen der Schwangerschaft und würde erst wieder nach Geburt des 2. Kindes Elterngeld bekommen, davor GAR NICHTS, keinen Cent??? Kann das sein? Gibt es da gar keine finanzielle Unterstützung für werdenende Muttis?
Harz 4 würde sie angeblich auch nicht bekommen, da ihr Mann einen Job hat und sie in einem Haus wohnen, was allerdings noch abbezahlt werden muss.
Danke und Gruß, Steffi
Mitglied inaktiv - 27.08.2010, 22:22
Antwort auf:
Frage wegen Geld
Hallo,
Sie wird wegen dem ersten Kind nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen. Und dann bleibt nur das MG nach www.mutterschaftsgeld.de
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2010
Antwort auf:
Frage wegen Geld
Jepp, das kann sein!
Ist teilweise ja auch richtig so, wenn ihr Mann genug verdient und sie sich ein Haus leisten können...
In der Mutterschutzfrist steht ihr zumindest mal das Geld von der Krankenkasse zu (13 Euro pro Tag).
Bis dahin HartzIV - eben nach Verdienst des Mannes.
Dann - auch vom Verdienst abhängig - ein Lastenzuschuss fürs Haus (Wohngeld).
Aber ansonsten ist das eben so. Wenn du nicht arbeiten gehen kannst (nicht vermittelbar bist wegen Schwangerschaft), dann bist du "nur" Hausfrau und bekommst dafür keine Unterstützung vom Staat.
Soweit meine Infos...
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 27.08.2010, 22:31
Antwort auf:
Frage wegen Geld
In einer völlig problemlos verlaufenden Schwangerschaft, ist sie bis zum Mutterschutz genauso vermittelbar wie jeder Andere und kann demnach auch ALG1 beantragen. Anders sieht es aus, wenn sie auf Grund der SS ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung hat.
Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 17:05