Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 31.SSW, seit heute im Urlaub und ab 12.11. in Mutterschutz. Angestellt bin ich in einer kleinen Firma, deren Geschäftsleitung nun zum Abschlussgespräch gestern mehr oder weniger deutlich angekündigt hat, dass sie mir nicht sagen können, wie der Bedarf an Arbeitskräften nach meiner Elternzeit in 2-3 Jahren aussieht. Ich deute das so, dass ich wohl eher keine Chance habe, dort wieder einzusteigen. Und das, obwohl ich das Angebot gemacht habe, unter Umständen schon wieder nach 1 Jahr für 1-2 (halbe) Tage dort zu arbeiten. Das wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen und man bleibe wohl auch in Kontakt, war dann die Aussage. Bereits vor etlichen Wochen wurde (für mich als Ersatz) eine Vollzeitkraft eingestellt. Eine andere Kollegin ist auch schwanger und somit soll noch eine weitere Vollzeitkraft eingestellt werden. Ich kann und würde auch künftig nur Teilzeit arbeiten (bin alleinerziehend). Für mich sieht es so aus, als ob ich aus der Firma gekickt werde... Ich habe einen unbefristeten Vertrag und arbeitete in dieser Firma 4 Tage die Woche (20 Stunden). Ich muss dem Arbeitgeber noch eine schriftliche Erklärung zur Elternzeit zurückschicken, die er mir gestern ausgehändigt hat. Was raten Sie mir mit diesem Hintergrundwissen? 2 Jahre Elternzeit oder gar 3 Jahre einzutragen - da es ja sowieso danach aussieht, als ob ich nicht mehr dort einsteigen dürfte? Kann man die Elternzeit im Nachhinein verkürzen, bzw. verlängern? Und was passiert, wenn ich 2 Jahre angebe und danach die Kündigung erhalte? Dann muss ich mich arbeitssuchen melden und ALG beantragen. Unter diesem Aspekt wäre es doch sinnvoller, die ganzen 3 Jahre Elternzeit zu nehmen, das Elterngeld auf 2 Jahre zu strecken und dann spätestens im 3 Jahr in Teilzeit (wo auch immer) etwas dazu zu verdienen. So entgehe ich zumindest im 3. Jahr der Arbeitslosigkeit. Bitte helfen Sie mir, meine Gedanken ein wenig zu ordnen! Besten Dank! M.
Mitglied inaktiv - 22.10.2010, 08:40