hallo frau bader, hier also nochmal meine frage vom 08.10: laut meiner Gynäkologin müssen die Kosten für ein Beschäftigungsverbot (Attestkosten 5 Euro) vom Arbeitgeber erstattet werden. Ist dies richtig und wenn ja, wo kann man das gesetzlich belegen ? Viele Grüße Stephanie
Mitglied inaktiv - 12.10.2007, 16:00