Frage: Frage über Betreuungsgeld

Hallo Fr. Bader unsere Tochter ist am 20.10.2011 geboren sie wird bis sie drei ist keine Kita besuchen bekommen wir für sie auch das Betreuungsgeld? Wenn ja wo kann man das beantragen? Vielen Dank für ihre Antwort Lg

von Sabine321 am 22.04.2013, 13:46



Antwort auf: Frage über Betreuungsgeld

Hallo, Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes an für 22 Lebensmonate bezogen werden. Die Bezugszeit schließt damit an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit für das Elterngeld nahtlos an. Elterngeld und Betreuungsgeld können somit nur nacheinander – und nicht zeitlich parallel – bezogen werden. Die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen bestimmen, die für die Ausführung des Betreuungsgeldes zuständigen Behörden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2013



Antwort auf: Frage über Betreuungsgeld

Auskunft des Amtes hier: Betreuungsgeld gibt es NUR für Kinder die ab dem 01.08.2012 geboren wurden. Alle vorherigen Übergangsfristen ect sind nichtig. Hatte dort angerufen und gefragt, und auch auf den Paragraphen mit dem Übergang der Kinder hingewiesen, welche zwischen dem 01.01.2012 und dem 31.07.2012 geboren wurden. Darauf wie gesagt die Auskunft, das wäre egal, da mit den neusten Entwürfen alle vorherigen ungültig geworden sein. Welchs Amt mit der Auszahlung betreut wird wußte man noch nicht (habe glaube ich im Februar/März dort angerufen), ich sole mich im Sommer noch einmal melden, dann könnte man weiteres sagen.

Mitglied inaktiv - 22.04.2013, 15:00



Antwort auf: Frage über Betreuungsgeld

Danke für die Antworten. So ein Käse hätte uns schon gut getan so 100 Euro im Monat. Sind wohl nicht alleine mit der Meinung aber na ja hauptsache man kann die Kinder "abschieben" in eine Krippe ( hab in einer Tagesstätte gearbeitet und befürworte dieses überhaupt nicht) . Lg

von Sabine321 am 22.04.2013, 19:44



Antwort auf: Frage über Betreuungsgeld

Naja, nicht jede Familie hat das nötige Kleingeld damit einer daheim bleiben kann. Da bleibt dann nichts anderes übrig als das Kind "abzuschieben". Meiner wird übrigens mit einem Jahr zur Tagesmutter gehen. Er ist aber am 27.07.12 geboren, würde eh nichts bekommen - auch wenn wir es finanziell sonst stemmen könnten. Aber mit 100 € kann ich weder die Miete zahlen noch Lebensmittel für den Monat organisieren. Und sein papa ist froh überhaupt Arbeit zu haben.

Mitglied inaktiv - 22.04.2013, 20:34



Antwort auf: Frage über Betreuungsgeld

Ist schon klar das nicht jeder zuhause bleiben kann da ist es auch ok wenn man irgendwíe schauen muß das Kind unter zu bringen weil es nicht anders geht. Habe nur oft erlebt das ein kleines "abgeschoben " wird weil seine Mama zum shoppen gehen muß und das kleine den ganzen Tag in einer Kita ist und das finde ich muß nicht noch unterstützt werden. Mit 100 Euro kann man natürlich nicht die mega Sprünge machen aber wäre besser wie gar nichts. Lg

von Sabine321 am 22.04.2013, 20:44



Antwort auf: Frage über Betreuungsgeld

Moin, ob das abschieben ist oder Sozialisierung lasse ich mal unreflektiert dahin gestellt. Aber egal was die dir auf dem Amt erzählen, beantrage deine Herdprämie erst einmal, und gegen die Ablehnung legst du dann Wiederspruch ein. Wenn du das nicht machst, kannst du (falls es dort noch, durch evtl. angestrebte Gerichtsverfahren noch Änderungen gibt) im nachhinein kein Geld mehr erhalten. Wer nicht beantragt kann auch nicht rückwirkend (auf Antragsdatum) Geld erhalten!! LG Ingo

von IngoAC am 23.04.2013, 11:00



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