Frage bzgl. Urlaubsberechnung bei partiellem Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage bzgl. Urlaubsberechnung bei partiellem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit Montag ein partielles Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen; anstelle von 40 Stunden/Woche (8 Std tägl.) darf ich nur noch 20 Std/Woche (4 Std. tägl.) bis Beginn der Mutterschutzfrist Mitte Oktober arbeiten Ich habe noch 15 Tage Resturlaub. Geplant davon waren 10 Tage Urlaub im September. Muss ich für diese 10 Tage dann trotzdem volle 10 Tage Urlaub nehmen oder pro Tag nur 1/2 Tag = 5 Tage, da ich ja nur halbstags arbeiten darf? Ich überlege schon den Urlaub zurückzuziehen und ihn dann nach dem Mutterschutz zu nehmen, da der Urlaub dann für mich mehr Wert hätte sollte ich die vollen 10 Tage nehmen müssen In welchem Gesetz lässt sich die Urlaubsregelung nachlesen? (Als Beweis für meine Chef) Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Hilfe Grüße,

Mitglied inaktiv - 23.08.2011, 15:42



Antwort auf: Frage bzgl. Urlaubsberechnung bei partiellem Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Ganze Tage - Sie bekommen ja auch ganze Tage bezahlt 2. Wenn Sie den Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen, bekommen Sie für diese Zeit kein EG, das kann man auch nicht hinten dran hängen (falls Sie in EZ gehen) 3. Was genau zum Urlaub? Es steht im BEEG u im BundesurlaubsG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.08.2011



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