Hallo Frau Bader,
ich bekomme im August ein Kind und bin mit dem Vater des Babys nicht verheiratet. Nun habe ich Termin beim Jugendamt, da ich gerne die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht vorher klären wollte. Der Mitarbeiter vom Jugendamt hat mir aber von der vorherigen Klärung des gemeinsamen Sorgerechts abgeraten, da das Kind noch keinen Namen hätte und es Schwierigkeiten geben könnte. Was ist aber, wenn mir z. b. bei der Geburt was passiert. Hat der Vater des Kindes dann nicht Probleme?
Danke für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 13:07
Antwort auf:
Frage an Fr. Bader wegen Vaterschaftsanerkennung etc.
Hallo,
man kann doch die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt machen!
Das mit Namen u Sorgerecht geht später auch noch.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2005
Antwort auf:
Frage an Fr. Bader wegen Vaterschaftsanerkennung etc.
Sag mal, was war denn das für eine Trantüte, oder war es dem nur zu heiß???
Also: sehr wohl könnt Ihr das alles vor der Geburt machen, und würde ich auch raten!
Nach der Geburt gibt es schönere Dibnge, als auf Ämtern rumzuhängen!
Also sag dem guten Mann, daß Du den Termin möchtest, nehmt den Mutterpass und beide Personalausweise mit und gut ist.
Bei mir steht sinngem. drin, daß für das am 8.12.2001 erwartete Kind gemeisame elterliche Sorge vereinbart wird.
Fertig :-)
Viele Grüße und macht es vorher!
Désirée
Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 20:57