Frage: Fotoaufnahmen aus dem Kindergarten

Bei uns im Kindergarten war neulich der Fotograph, hat Aufnahmen gemacht, jetzt haben wir die Bilder bekommen. Können sie kaufen oder zurückgeben, bei Bedarf weitere Abzüge bestellen... Ist es legal, von den Fotos, die man schon bekommen hat, weitere Abzüge ("BildvomBild") zu machen oder sie zu scannen und neu auszudrucken? Hat nicht der Photograph die Rechte an den Aufnahmen? Danke für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 06.12.2005, 17:22



Antwort auf: Fotoaufnahmen aus dem Kindergarten

Hallo, doch hat er. Das wäre ein verstoß gegen Urheberrecht. Wenn das rauskommt kann er u.a. den doppelten Lohn verlangen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2005



Antwort auf: Fotoaufnahmen aus dem Kindergarten

Hi, ich bin Grafikerin und kenne daher die Problematik. A und O ist: was wurde denn vorher mit dem Fotograf ausgemacht??? Frag da mal nach Daisy

Mitglied inaktiv - 07.12.2005, 11:18



Antwort auf: Fotoaufnahmen aus dem Kindergarten

in der Rechtssprechung aber mehr als umstritten. Frage ist, inwieweit das Urhenerrecht greift und nicht vom Nutzungsrecht verdrängt wird. Insbesondere auch Bedeutung des Falls berücksichtigen.

Mitglied inaktiv - 08.12.2005, 16:58



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