Frage: Fortsetzung Erziehungszeit

meine Tochter wird am 4. Januar 2005 3 Jahre alt. Ich bin zur Zeit schwanger und der Entbindungstermin wurde derzeit auf 19. Februar berechnet. Würde das für mich bedeuten, dass ich entweder ab dem 5. Januar kündigen müßte oder 4 Tage arbeiten müßte, um die Erziehungszeit wieder verlängert zu bekommen? Wie wäre es, wenn der ET auf den 14. Februar korrigeriert würde? Wird dann nur die Erziehunszeit verlängert oder bekomme ich dann auch wieder Mutterschaftsgeld? Und wenn ja, zahlt die Kasse oder der Arbeitgeber? Vielen DAnk Christine

Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 12:17



Antwort auf: Fortsetzung Erziehungszeit

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Wenn der EU beendet ist u der Mutterschutz beginnt, rhält man volle MG-Zahlungen. Wenn der Arzt den ET korrigiert, damit kein Zwischenraum entsteht, obwohl keine med. Indikation da ist, ist das Betrug. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2004



Antwort auf: Fortsetzung Erziehungszeit

P.S. bin freiwillig gesetzlich versichert und mein Betrieb hat über 1000 Mitarbeiter.

Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 12:23



Antwort auf: Fortsetzung Erziehungszeit

Grundsätzlich mußt Du die vier Tage wieder arbeiten, hast dann aber Anspruch auf den AG-Zuschuß vom AG. Gehen Elternzeit und neuer MuSchu ineinander über, dann gibt es nur das Geld von der KK. Hast Du noch alten Urlaub? den könntest Du auch nehmen... oder den Urlaub für den neuen MuSchu... Rede doch mal m,it deinem AG, der wird nicht scharf sein, dich für 4 Tage beschäftigen zu müssen und gewährt sicher unbezahlten Urlaub! Désirée

Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 17:14



Antwort auf: Fortsetzung Erziehungszeit

also dann wäre es sogar noch besser, wenn die Zeiten nicht ineinander übergehen, oder? Ich komme mir halt blöd vor, zu meinem chef zu gehen und zu sagen, jetzt arbeite ich 4 Tage oder möchte unbezahlten Urlaub um dann nachher für so viele Wochen das Geld einzustecken. Andererseits müßte ich ja aber kündigen und das wäre erst recht Blödsinn...

Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 19:36



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kann mein Mann als Selbständiger Erziehungszeit (Rente) nehmen?

Hallo Frau Bader Ich bin angestellt, mein Mann selbständig. Meinem Mann fehlen derzeit noch sechs Monate um auf die Mindestversicherungsdauer zu kommen, um Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben. Nun habe ich schon herausgefunden, dass wir die Erziehungszeiten in den ersten drei Jahren auch auf den Vater übertragen können. Leider s...


Kündigung nach Erziehungszeit

Hallo Fr. Bader. Ach meiner insgesamt 5jährigen Erziehungszeit (2 Kinder) möchte ich für ein Jahr mit Teilzeit wieder einsteigen. Vor den Kindern war ich Vollzeit beschäftigt. Nach einem Jahr möchte ich, wenn mein Großer in die Schule kommt, sein 3. Erziehungsjahr noch nehmen und danach wieder Teilzeit arbeiten. Nun wurde mir von der Personalabtei...


Papa möchte Erziehungszeit

Guten morgen, ich hab das Internet durchwälzt und finde nichts aktuelles. Unser Baby kommt im Oktober auf Die Welt. Der Papa möchte gerne Erziehungszeit in Anspruch nehmen . Nun muß er allerdings 2 Kindern aus früherer Beziehung Unterhalt leisten. Das wäre mit Elterngeld gar nicht machbar zumindest nicht die Höhe wie bisher ... Hat er das recht...


Fiktives ALG nach Erziehungszeit

Liebe Frau Bader, auch von meiner Seite eine Frage zum leidlichen Thema Fiktives ALG mit der herzlichen Bitte um kurze Antwort: Ich hatte bis Ende März 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag, am 04.04.2017 kam mein Sohn zur Welt. Seitdem bin ich Hausfrau in Kindererziehungszeit. Mein Sohn kommt jetzt in die Kita und ich war lange davon ausgega...


Aufteilung Erziehungszeit und Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ist es einem verheirateten Elternpaar erlaubt, dass Partner 1 zu 100 % in Elternzeit ist und Basiselterngeld bezieht, während Partner 2 - ebenfalls in Elternzeit - Teilzeit (25-30 Stunden pro Woche) arbeitet und dabei Elterngeld Plus bezieht? Oder kann Elterngeld Plus nur dann bezogen werden, wenn beide in Teilzeit a...


Elternzeit/Erziehungszeit Rentenansprüche Teilzeit

Hallo, ich habe eine Frage rund ums Elterngeld und Erziehungszeiten. Im Oktober werde ich zum 3. mal Mutter. Bisher habe ich bei den ersten beiden je ein Jahr Elternzeit genommen und bin danach wieder Vollzeit ins Berufsleben gestartet. In diesen Fällen habe ich Basiselterngeld bezogen. Jetzt will ich es anders machen und gern nach der Elternze...


Habe ich drei Jahre lang Anspruch auf ALG I nach Erziehungszeit?

Liebe Frau Bader, mein Arbeitsvertrag einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist zum Ende meiner Schwangerschaft ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Ich war 2 Jahre in dieser Anstellung. Daher befinde ich mich jetzt wohl rechtlich nicht in "Elternzeit", sondern in "Erziehungszeit". Dazu habe ich drei Fragen. 1) Habe ich bis zum 3....


Alg1 nach Erziehungszeit zweier Kinder

Guten Tag Frau Bader, ich war unmittelbar bis vorder Geburt meines ersten Sohnes im Jahr 2016 im ALG1 Bezug. Danach war ich in der Erziehungszeit. Vor dem 2. Geburtstag meines ersten Kindes wurde im Jahr 2018 mein zweiter Sohn geboren. Als dieser 2,5 Jahre alt war habe ich eine befristete Arbeitsstelle angenommen für 6 Monate. Nun wollte ich fra...


Erziehungszeit nach der Ausbildung

Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeit...


Erziehungszeit nach der Ausbildung

Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeit...