meine Tochter wird am 4. Januar 2005 3 Jahre alt. Ich bin zur Zeit schwanger und der Entbindungstermin wurde derzeit auf 19. Februar berechnet. Würde das für mich bedeuten, dass ich entweder ab dem 5. Januar kündigen müßte oder 4 Tage arbeiten müßte, um die Erziehungszeit wieder verlängert zu bekommen?
Wie wäre es, wenn der ET auf den 14. Februar korrigeriert würde? Wird dann nur die Erziehunszeit verlängert oder bekomme ich dann auch wieder Mutterschaftsgeld? Und wenn ja, zahlt die Kasse oder der Arbeitgeber?
Vielen DAnk
Christine
Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 12:17
Antwort auf:
Fortsetzung Erziehungszeit
Hallo,
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden.
Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Wenn der EU beendet ist u der Mutterschutz beginnt, rhält man volle MG-Zahlungen.
Wenn der Arzt den ET korrigiert, damit kein Zwischenraum entsteht, obwohl keine med. Indikation da ist, ist das Betrug.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.08.2004
Antwort auf:
Fortsetzung Erziehungszeit
P.S. bin freiwillig gesetzlich versichert und mein Betrieb hat über 1000 Mitarbeiter.
Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 12:23
Antwort auf:
Fortsetzung Erziehungszeit
Grundsätzlich mußt Du die vier Tage wieder arbeiten, hast dann aber Anspruch auf den AG-Zuschuß vom AG.
Gehen Elternzeit und neuer MuSchu ineinander über, dann gibt es nur das Geld von der KK.
Hast Du noch alten Urlaub?
den könntest Du auch nehmen...
oder den Urlaub für den neuen MuSchu...
Rede doch mal m,it deinem AG, der wird nicht scharf sein, dich für 4 Tage beschäftigen zu müssen und gewährt sicher unbezahlten Urlaub!
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 17:14
Antwort auf:
Fortsetzung Erziehungszeit
also dann wäre es sogar noch besser, wenn die Zeiten nicht ineinander übergehen, oder? Ich komme mir halt blöd vor, zu meinem chef zu gehen und zu sagen, jetzt arbeite ich 4 Tage oder möchte unbezahlten Urlaub um dann nachher für so viele Wochen das Geld einzustecken. Andererseits müßte ich ja aber kündigen und das wäre erst recht Blödsinn...
Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 19:36