Hallo, Frau Bader, brauche Ihren Rat. Da meine AG schaltet auf Stur, bin ich mir nicht sicher wie ich weiter vorgehe. Arbeitsvertrag von Anfang an 8 Std. die Woche. Im Betrib 5 Angestellten. In SS letzte 4 Monate vor Geburt BV ( §3 MuSchG von FÄ ). Geburt 20.04.15. ET 03.05.15. MuSch bis 28.06.15. Ab 29.06.15 BV in Stillzeit ( von AG ausgestellt voraussichtlich bis Abstillen = max. 1 Jahr ). Hier noch KEIN EZ. Ab 20.08.15 wollte ich weiter Teilzeitarbeit also 8 Std./W. schon WÄHREND genehmigter Elternzeit (wegen Kündigungsschutz) fortführen. Von mir aus auch weiter in BV ( wenn meine AG findet keine passende zum Stillen Beschäftigung ). Aber AG sagt: 1: hat keine andere passende Stelle 2: BV in EZ "GIBT ES NICHT". Passt nicht zusammen. 3: Lohn werde ich auch nicht bekommen 4: Kündigungsantrag wurde vom Aufsichtsbehörde abgelehnt. Die AG verweigert einfach weitere Fortführung der Teilzeitarbeit in Elternzeit. Ich habe ihr schon in mehreren Briefen auf § 15 Abs .5 Satz 4 BEEG vorgewiesen, dass ich ihre Zustimmung nicht brauche. Frage: A: Soll ich JETZT klagen?. Wie formuliere ich den Klagentitel/- Klagengrung (nehme kein Anwalt). B: Oder erst im September, wenn doch kein Lohn kommt - wegen Lohnausbleiben. Ich möchte auf kein Fall Kündigen. Danke im voraus. MfG Rusav
von RusAv am 17.08.2015, 01:50