Frage: Fortbildung als Teilzeitkraft

Hallo Frau Bader, ich habe meine Arbeitsstunden in der Elternzeit auf 20 St. pro Woche reduziert. Ich arbeite im Wechsel/Schichtdienst mit Nachtarbeit. Ich musste nun an zwei Tagen an einem 1. Hilfe Kurs teilnehmen, der jeweils 6 Stunden umfasste. Für jeden Tag den ich dort war bekam ich allerdings nur 4 Stunden (Soll Arbeitszeit pro Tag) aufgelistet. Im März wäre dies noch mal an 4 Tagen der Fall. Eine der Fortbildungen wurde von meiner Seite gewünscht die andere ist eine Teamfortbildung. Mein Arbeitgeber versteht mein Anliegen nicht. Er sagt das würde auf Geben und Nehmen beruhen. Es ist außerdem im Tarifvertrag Tvöd (TVL) so festgelegt und er könnte auch nichts daran ändern. Ich sehe es allerdings nicht ein ständig mit anderen Mitarbeitern in einer Fortbildung zu sitzen, die dafür 6 bzw. 7,8 Stunden bezahlt bekommen. Habe ich da eine Handhabe? Auch würde mich interessieren inwieweit mein Arbeitgeber mich nach dem neuen Tarif behandeln darf, da mein Arbeitsvertag noch auf AVR abgeschlossen wurde. Es hieß nur ab Anfang 2008 dass jetzt TVöd gilt und wir eine Bestandswahrung bekommen. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 06.02.2010, 13:46



Antwort auf: Fortbildung als Teilzeitkraft

Hallo, sorry, ich weiß nicht, ob es dazu eine gestzl. Regelung gibt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2010



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