Hallo Fr. Bader! Momentan befinde ich mich in Elternzeit für mein erstes Kind. Die Elternzeit endet im September 2019. Nun bin ich erneut ss. Der Entbindungstermin ist September 2018.Mein AG meinte ich solle die jetzige Elternzeit unterbrechen. Reicht diese Formulierung oder muss ich die Elternzeit beenden um den neuen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen Sowie die neue Elternzeit? Kann ich das Letzte Jahr Elternzeit Von meinem ersten Kind an die EZ vom Zweiten anhängen? Und soll ich im Text die erste Ez Unterbrechen oder beenden? Vielen Dank!
von Ajax 81 am 16.04.2018, 10:01