Hallo, meine Elternzeit geht noch bis 31.08.2011. Es handelt sich um den zweiten Abschnitt. Ich erhalte also kein Elterngeld oder so mehr. Der Vertrag hat einen Umfang von 15 Stunden ÜBERWIEGEND Heimarbeit In dem Bestätigungsschreiben steht wörtlich: "gemäß Ihres Antrages vom ... bewillige ich den 2. Abschnitt der Elternzeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011. Der erste Arbeitstag wäre dann Donnerstag der 01.09.2011" Also einmal bis "30. Sept", dann "ab 1 Sept" Ich bin von den gesetzlichen Bestimmungen ausgegangen und habe ab 1. Sept eine neue Arbeit - in einem anderen Wohnort. Umfang 25 Stunden. KEINE Heimarbeit. Ich dachte also, ich hätte 6 Wochen Kündigungsfrist. Kann mein alter AG verlangen, dass ich einen Monat Heimarbeit leiste? Zusätzlich zu der neuen Arbeit? Oder kann ich mich auf sein widersprüchliches Schreiben berufen und er muss meine Kündigung zum 31. August akzeptieren?
von dreamteam468 am 28.06.2011, 06:14