Frage: Formalitäten

Guten Tag, ich werde ich etwa 8 Wochen mein 2. Kind entbinden. Der Vater ist mein Lebensgefährte, mit dem ich nicht verheiratet bin. Da ich mit meinem Ex noch verheiratet bin, ist dieser der gesetzliche Vater. Der ist aber 400 km weit weg. Was ist, falls mit mir was passiert während der Geburt? Darf mein Lebensgefährt dann Entscheidungen - auch das Baby betreffend - treffen? Wir werden eine Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt machen, aber diese wird erst rechtskräftig nach der Scheidung. Danke

Mitglied inaktiv - 05.11.2008, 12:36



Antwort auf: Formalitäten

Hallo, gesetzl. ist der Ehemann der Vater u nur der darf rechtl. Entscheidungen treffen. Erst nach der Scheidund ändert sich was Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.11.2008