Frage: Formalitäten Testament

Bevor ich die Vaterschaft meines Sohnes anerkennen lasse, möchte ich zuerst ein Testament erstellen, in dem mein Wille bzgl. Sorgerecht und Vermögen festgelegt ist. Wie soll ich dieses Testament nennen? Kann ich überhaupt ein Universaltestament verfassen in dem Sorgerecht und Besitz gemeinsam berücksichtigt sind? Falls z.B das Sorgerecht doch der KV gegen meinen Willen erhalten sollte - kann ich dann durch dieses Testament auch festlegen, dass das Erbe z.B. durch meine Eltern treuhänderisch verwaltet wird? Ohne Zugriffsmöglichkeit durch den KV? Muss ich das Testament in jedem Fall handschriftlich verfassen und wäre der Eibau einer salvatorischen Klausel bei einem Testament nötig?

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 15:24



Antwort auf: Formalitäten Testament

Hallo, Sie müssen unterscheiden: 1. Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Wenn Sie jetzt eine Vaterschaftsanerkennung machen, müssen Sie auch davon ausgehen, dass der Vater Rechte hat. Dazu zählt, dass er wohl das Kind bekommt. 2. Wenn Sie nicht verheiratet sind, erbt das Kind uns Ihre Eltern! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2007



Antwort auf: Formalitäten Testament

geh mal damit zum Notar, der kann Dir da super weiterhelfen und auch die Testamente erstellen und sie beim Amtsgericht in der Testamentstelle hinterlegen lassen. Ein Sorgerechtstestament ist gut und schön, aber es ist fürs Gericht nicht zwingend bindend. Du kannst Deinen Willen schriftlich festhalten, das Gericht wägt dann aber ab, wo das Kind am besten untergebracht ist, das können natürlich die von Dir vorgeschlagenen Großeltern sein, wenn Dein Kind zu diesen einen nachweislich besseren Draht hat als zum Kindsvater. Ich würde auch zwei Testamente erstellen, das eine bezüglich Deines Nachlasses und das zweite als Sorgerechtstestament und dieses auch beim Jugendamt hinterlegen lassen. Natürlich kannst Du Deine Eltern auch als Treuhänder einsetzen oder als Nachlassverwalter, kommt ja aufs Gleiche raus. Mit dem KV bist Du nicht verheiratet nehme ich an und so, wie sich das liest, habt Ihr auch nicht ein gemeinsames Sorgerecht, oder? Die Erbfolge sieht an erster Stelle die Verwandten 1. Grades, das ist in Deinem Fall Dein Sohn und niemand anderes, sofern kein Geschwisterkind dabei ist braucht er das Erbe auch mit niemandem teilen. Deine Eltern sind Erben zweiten Grades sowie eventuelle Geschwister von Dir. Lies mal auf Wiki auch Erbvertrag und Testament, da ist das alles sehr gut erklärt. Du kannst ein Testament auch jederzeit einfach nur handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift z.B. in Deiner Wohnung oder in einem Tresor hinterlegen, die Gefahr ist nur hier immer: Wissen alle von dem Testament bzw. gibts vielleicht nicht NOCH eins??? Insofern würde ich sowas in Form von einem Erbvertrag immer vor einem Notar machen, auch wenn das eine "kleinigkeit" kostet, ist aber sicherer. Ich hoffe, dass war rechtlich jetzt alles so richtig und ich konnte Dir ein wenig helfen. LG Sue

Mitglied inaktiv - 25.09.2007, 12:53



Antwort auf: Formalitäten Testament

Danke dir! Nein, wir waren nicht verheiratet, ich habe das alleinige Sorgerecht und die Vaterschaft erkennt er nciht an, kennt das Kind auch noch nicht. Und bevor ich ihn verklage auf Vaterschaftsanerkennung will ich natürlich sicher gehen, dass für den Fall des Falles alles in meinem Sinne läuft.

Mitglied inaktiv - 25.09.2007, 16:53



Antwort auf: Formalitäten Testament

lg Sue

Mitglied inaktiv - 26.09.2007, 09:22



Antwort auf: Formalitäten Testament

Da les ich schon ab und zu mit. Danke für die Einladung!

Mitglied inaktiv - 26.09.2007, 11:29



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