Frage: Fitnessstudio/ Ruhen des Vertrages

Hallo Frau Bader und alle anderen, ich habe einen 2-Jahres-Vertrag im Fitnessstudio, der noch ca. 1 Jahr läuft. Der Inhaber sagte, daß ich den Vertrag wegen der SS / Geburt ruhen lassen kann, aber die Beiträge weiterzahlen müsste und dann die "Ruhe-Zeit" einfach hinten angehängt wird. Kann ich darauf bestehen, währen der Zeit des Ruhens des Vertrages keine Beiträge zahlen zu müssen? Vielen Dank schon mal für die Antworten und noch einen schönen Tag! LG Carmen

Mitglied inaktiv - 08.03.2006, 11:26



Antwort auf: Fitnessstudio/ Ruhen des Vertrages

Hallo, eine gesetzl. Regelung gibt es dazu nicht. Für Fitnesscenter gab es zu der Problematik eine Vielzahl von Entscheidungen. Nach wohl h.M. wird SS als Kündigungsgrund angesehen, auf der anderen Seite sind autom. Verlängerungen um ein Jahr als zulässig angesehen worden. In der Regel hat der Centerinhaber nach der Satzung das Recht, zu entscheiden, ob er das Verhältnis ruhen läßt oder kündigt. Wenn das Verhältnis ruht muss nach meiner Meinung auch die Zahlung ruhene- ohne Leistung kein Geld. Sonst tragen Sie z.B. das Risiko seiner Insolvenz. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2006



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