Firmenwagen nach Rückkehr aus Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Firmenwagen nach Rückkehr aus Mutterschutz

Hallo Frau Bader, momentan bin ich noch im Mutterschutz. Danach werde ich 1 Jahr lang in Elternzeit gehen. Werde in der Elternzeit vielleicht stundenweise (aushilfsweise) in meinem Geschäft wieder arbeiten. Bisher hatte ich einen Firmenwagen - den ich selbst noch im Mutterschutz nutzen darf. Nach dem Jahr wenn ich dann wieder Vollzeit zurück in die Firma gehe habe ich dann wieder Anspruch auf einen Firmenwagen? Da ein Firmenwagen ja ein geldwerter Vorteil ist. Und ich damals den Firmenwagen anstatt einer Gehaltserhöhung bekommen habe. Ich freue mich schon auf Ihre Antwort Danke und liebe Grüße

von ninaa66 am 27.03.2015, 10:13



Antwort auf: Firmenwagen nach Rückkehr aus Mutterschutz

Hallo, wenn das vertraglich geregelt ist o vom AG ohne Vorbehalt zur Verfügung gestellt wurde, ja. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2015



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