Hallo Frau Bader, momentan bin ich noch im Mutterschutz. Danach werde ich 1 Jahr lang in Elternzeit gehen. Werde in der Elternzeit vielleicht stundenweise (aushilfsweise) in meinem Geschäft wieder arbeiten. Bisher hatte ich einen Firmenwagen - den ich selbst noch im Mutterschutz nutzen darf. Nach dem Jahr wenn ich dann wieder Vollzeit zurück in die Firma gehe habe ich dann wieder Anspruch auf einen Firmenwagen? Da ein Firmenwagen ja ein geldwerter Vorteil ist. Und ich damals den Firmenwagen anstatt einer Gehaltserhöhung bekommen habe. Ich freue mich schon auf Ihre Antwort Danke und liebe Grüße
von ninaa66 am 27.03.2015, 10:13