Hallo, Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt Ende Juni d. J. und ich möchte den Erziehungsurlaub voll nutzen. Wie sieht es mit einer Kündigung bzw. meinem Kündigungsschutz aus, falls in dieser Zeit das Unternehmen verkauft wird? Genieße ich in diesem Falle trotzdem Kündigungsschutz und habe ich nach Ende des Erziehungsurlaubes ebenfalls einen Anspruch auf meinen Arbeitsplatz? Oder kann ein evtl. neuer Eigentümer das Arbeitsverhältnis ohne weiteres auflösen? Welche Rolle spielen dann Kriterien wie Betriebszugehörigkeit (über 13 J.) und Alter (über 35 J.)? Vielen Dank, Anja - 07.05.2003
Mitglied inaktiv - 07.05.2003, 18:48