Mir ist bekannt, dass ein AN Anspruch auf Teilzeit hat, wenn die Firma in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter hat.
Meine Frage:
Wer zählt als Mitarbeiter?
Auszubildende werden nicht mitgerechnet, das ist klar.
Habe in einer Ihrer Antworten hier gefunden, dass Angestellte mit einer halben Stelle auch nur als "halber" Mitarbeiter zählen.
Wie zählen andere Teilzeitbeschäftigte (zB. Angestellte mit 30 Std., also mehr als eine halbe Stelle)?
Und was ist mit 400€-Kräften? Zählen die gar nicht?
Hintergrund:
Mein AG (Kirchengemeinde) hat fast nur Teilzeit- bzw. 400 € Kräfte angestellt. In der Summe sind das deutlich mehr als 15 Mitarbeiter, so dass ich bislang davon ausgegangen bin, einen Anspruch auf Teilzeit zu haben.
Wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 23:08
Antwort auf:
Firmengröße bei Teilzeit
Hallo,
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2009
Antwort auf:
Firmengröße bei Teilzeit
Bei meiner alten Firma hatten wir 150 Mitarbeiter! Der Chef hat den Antrag aus "betrieblichen Gründen" abgelehnt. Hatte keine Chance auf Teilzeit, Vollzeit hätte er mir geben müssen, wollte ich aber nicht.
Das Ende vom Lied war das ich gekündigt habe. Wurde aber vom Arbeitsamt nicht gesperrt, da ich betreuungstechnisch nicht die Möglichkeit auf Vollzeit hatte.
Bin auf die Antwort von Frau Bader gespannt.
Mitglied inaktiv - 10.09.2009, 11:43