Hallo, ich noch einmal....
Also mein AG möchte mich nun im Tagdienst einsetzen oder als Rufbereitschaft nachts. Aber bei beiden würde ich nicht mehr auf meinen Verdienst kommen den ich bisher hatte. Dürfen mir Finanzielle Nachteile entstehen ? Bisher war ich ja nur im Nachtdienst . Und bei den Zeiten die ich jetzt arbeiten könnte, würden mir bis knapp 1000€ weniger bleiben .... ist das rechtens ?
Ich habe mal gehört das der schwangeren kein Nachteil entstehen darf .
Mitglied inaktiv - 20.03.2019, 18:49
Antwort auf:
Finanzieller Nachteil
Hallo,
Sie müssen mind. den Schnitt der letzten 3 Mo vor der Geburt als Lohn bekommen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2019
Antwort auf:
Finanzieller Nachteil
das ist richtig. rufbereitschaft nachts geht eh nicht und nur tagschicht ja, aber zum durchschnittslohn der letzten drei monate :-) nachteile dafst du keine haben, aber auch keine vorteile!
von
mellomania
am 20.03.2019, 19:55
Antwort auf:
Finanzieller Nachteil
Hallo,
Du musst den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft bekommen. Die Zuschläge werden allerdings versteuert (soweit ich weiß).
Finanzielle Nachteile dürfen dir nicht entstehen.
LG luvi
von
luvi
am 20.03.2019, 23:03