Hallo Frau Bader! Ich habe eine oder vielleicht auch mehrere Fragen zur finanziellen Unterstützung der Familie während der Elternzeit. Unsere Situation ist so, daß ich unser zweites Kind erwarte (im August)und eigentlich vor habe 1 Jahr, noch lieber 2 Jahre in Elternzeit zu gehen. Nun ist es aber leider so, daß mein Freund arbeitssuchend und da langzeitarbeitslos ALG II Empfänger ist. Da wir die Hoffnung aber nicht aufgeben, gehen wir davon aus, dass er jederzeit Arbeit findet und somit ja auch nicht die Betreuung unseres jüngeren Kindes übernehmen kann. Meine Frage ist nun, was ich außer Erziehungsgeld und Kindergeld sonst noch für Gelder beantragen kann. Was steht mir bzw. uns als Familie noch zu? Habe ich ein Recht auf Wohngeld? Vielen Dank K.
Mitglied inaktiv - 25.04.2006, 21:57