Frage: Finanzielle Unterstützung Vater

Guten Tag, ich habe selbst eine Halbtagsstelle damit ich auf unseren Sohn aufpassen kann, wir leben zusammen, aber haben im Moment eine extreme Streitigkeit: der Vater geht weiterhin Vollzeit arbeiten, möchte mich jedoch nicht finanziell unterstützen, dabei verdiene ich jetzt nur die Hälfte im Gegensatz zu vorher. Und dafür kann er weiterhin Vollzeit arbeiten gehen möchte mich aber nicht finanziell unterstützen. Gibt es irgendeine Regelung, wenn man zusammenlebt was dieses Thema angeht, wir sind nicht verheiratet? Ich möchte mich einfach mal ganz harmlos und unverbindlich erkundigen und vielleicht auch Argumente ihm gegenüber haben, denn ich persönlich finde das nicht fair, dass alles finanziell so bleibt wie als ich noch doppelt so viel verdient habe. Vielen Dank

von Baby1912 am 04.09.2018, 18:18



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung Vater

Hallo, ohne zu wissen, wie alt Ihr Sohn ist-der KV schuldet dem Kind und möglicherweise auch Ihnen Unterhalt. Lssen Sie es doch mal bei einem Kollegen ausrechnen - und legen Sie es ihm vor. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2018



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung Vater

Argument nennt sich Betreuungsunterhalt für Dich und Kindesunterhalt für das Kind. Lock ihn mal aus der Reserve und sage ihm Du stockst ab Oktober auf 75% auf, er möge in der Zeit dafür sorgen dass das Kind betreut ist. Vielleicht fällt ihm dann was auf.

von Sternenschnuppe am 04.09.2018, 18:43



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung Vater

ihr lebt in einem haushalt als paar zusammen, habt ein kind und die kostenverteilung exisiterit überhaupt und bleibt so wie sie ist? hmm...was bezahlst du alles?

von mellomania am 04.09.2018, 18:43



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung Vater

ihr lebt in einem haushalt als paar zusammen, habt ein kind und die kostenverteilung exisiterit überhaupt und bleibt so wie sie ist? hmm...was bezahlst du alles?

von mellomania am 04.09.2018, 18:43



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung Vater

Ihr lebt aber zusammen und bildet daher eine eheähnliche Gemeinschaft. Habt ein gemeinsames Kind. Fair wäre, du/ihr rechnet mal aus: dein Gehalt + sein Gehalt = 100% wieviel Prozent von 100% macht sein Gehalt aus, wieviel deins. Dann errechnet ihr, was ihr an gemeinsamen Fixkosten habt und die werden von euch jeweils gemäß dem prozentualen Anteil bezahlt. Du wirst natürlich für dich als "Spielgeld" trotzdem weniger haben als er, ganz klar. Ob er dir von "seinem" Geld dann noch etwas abgibt, wäre dann noch ein neuer Punkt. Die Fixkosten aber finde ich müssen gemäß den Gehältern aufgeteilt werden, denn ansonsten lebt er ja praktisch auf deine Kosten. Ich gehe dabei davon aus, dass die Entscheidung für TZ zu Gunsten eures Kindes von euch beiden getroffen wurde! Wenn nicht, sprich: er fand es nicht notwendig, hätte es besser gefunden, du arbeitest weiterhin VZ, wird die Argumentation schon etwas schwieriger. denn dann kann er eben sagen, dass das ja allein deine Entscheidung war und er nicht einsieht, dafür jetzt zur Kasse gebeten zu werden. Rechtliche Dinge wie Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt etc. habe ich dabei jetzt bewusst außen vor gelassen, da es in einer Beziehung selten hilfreich ist, als erstes mit "aber vor Gericht würde ich" zu kommen ;-)

von cube am 05.09.2018, 11:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Finanzielle Unterstützung bei Elternzeit bei 12-36Monaten??

Ich möchte gerne bis zu 36 Monaten Elternzeit nehmen.mein Mann vernichte so viel,er war verheiratet und muss Unterhalt bezahlen für seine Kinder .Uns bleibt nicht mehr als 1000,80Euro .Wie schaut die finanzielle Unterstützung während der Elternzeit aus ?


Bekomme ich finanzielle Unterstützung während Elternzeit?

Ich möchte gerne bis zu 36 Monaten Elternzeit nehmen.Wir hätten dann abzüglich des Unterhaltes seiner Kinder (1.Ehe)1000,80 Euro) .was für Möglichkeiten gibt es für eine finanzielle Unterstützung während der Elternzeit?


Sorgerechstverfügung - finanzielle Unterstützung für Vormund

Sehr geehrte Frau Bader, da weder mein Mann noch ich Verwandte haben, die im Falle unseres gemeinsamen Todes unsere beiden Kinder bei sich aufnehmen könnten, haben wir in unserer Sorgerechtsverfügung zwei Freundinnen von uns genannt (eine als gewünschten Vormund und eine als Ersatzvormund). Nun ist uns jedoch bewusst, dass die jeweilige Freun...


Finanzielle Unterstützung in der Elternzeit

Guten Tag Meine Lebensgefährtin und ich haben vor ein Kind zu erzeugen Haben uns schon Umfangreich informiert aber in dem Punkt Elternzeit sind wir uns nicht ganz klar geworden was dort die genauen Regelungen sind Meine Lebensgefährtin möchte 3 Jahre Elternzeit da sie unser Kind später selbst erziehen will bis zum Kindergarten alter Da...


Bekomme ich finanzielle Unterstützung bei 2 Jahre EZ,wenn Mann noch Student ist?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin zur Zeit Schwanger und würde gerne 2 Jahre wenn es Möglich ist in Elternzeit gehen. Nun ist es aber so,dass mein Mann sich für die Uni eingeschrieben hat und anfangen möchte zu studieren. Er kommt nämlich aus einem nicht EU Land und sein Studium was er schon Jahre vorher studiert hatte ist leider in Deutschland n...


Was für eine Finanzielle Unterstützung kann ich bekommen?

Hallo, ich stehe jetzt kurz vor meinem Anerkennungsjahr zur Erzieherin. Ich habe eine nicht so schöne Gesundheitsgeschichte, deswegen meinten jetzt meine Ärzte, das es Zeit wäre ein Kind zu bekommen. Da es in einem Jahr wahrscheinlich nicht mehr möglich ist. Ich habe aber noch nie wirklich eigenes Geld verdient und weiß jetzt nicht, wie ich mir...


Welche finanzielle Unterstützung kann ich bekommen?

Hallo, ich hätte jz im Sommer meine Ausbildung begonnen. Mein Freund arbeitet, aber das Geld reicht nicht aus um alles (Erstausstattung,etc.) zu finanzieren. Was für Gelder stehen uns zu und welche Unterstützung kann man bekommen?


Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit

Guten Tag, im Mai endet meine einjährige Elternzeit. Eine Rückkehr an meinen Arbeitsplatz bzw. eine Verlängerung der Elternzeit kommt nicht in Frage. Ich habe keinen Betreuungsplatz für mein Baby gefunden, ich bin alleinerziehend erhalte vom Kindesvater aber Unterhalt. Nun stellt sich Frage, wie es finanziell für weitergeht. Ich habe mich ...


Elternzeit und finanzielle Unterstützung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der EZ (2.Jahr) und habe ich zum Beginn des 2. Jahr Arbeitslosigkeit (ALG I) erhalten. Seit Mitte Februar bin leider arbeitsunfähig und Agentur für Arbeit hat mir einen Aufhebungsbescheid zur Leistung geschickt. Und sie wurden mir mitgeteilt, dass ich ab 7. Woche einen Anspruch auf Krankengeld habe. Zuerst h...


Habe ich in meiner Elternzeit Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Ich habe das Basiselterngeld gewählt und dies endet nun im August. Ich beginne aber erst ab Oktober wieder zu arbeiten, da meine Tochter erst Ende August in die Eingewöhnung der Krippe kann. Da mein Mann eher durchschnittlich verdient, brauchen wir das Geld und es machte keinen Sinn das Elterngeld zu splitten. Kann ich irgendwelche Gelder beantra...