Liebe Frau Bader,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Aber ich habe noch eine Frage: Wird denn mein Noch-Ehemann gar nicht unterhaltspflichtig mir gegenüber sein? Es kann doch nicht sein, dass der KV nach der Scheidung von meinem Mann komplett den Unterhalt für mich und das Kind zahlen muss. Vielen Dank und herzliche Grüße!
Mitglied inaktiv - 15.07.2003, 17:22
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung - Nachtrag!
Hallo,
wenn Sie nur wegen des Kindes nicht arbeiten können, muss der Ex nichts zahlen.
Er ist es ja nicht schuld, dass Sie nicht arbeiten gehen können.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2003
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung - Nachtrag!
Nun, "das kommt darauf an" wie die Juristen sagen :-)))
Hast Du mit deinem Ehemann auch Kinder?
Wenn ja: kann es schon sein, daß er sich in gewissem Umfang den Unterhalt für Dich mit dem neuen Papa teilt.
Wenn nein: arbeitest Du denn im Moment noch?
Wenn ja, dann wird er kaum etwas für Dich zahlen müssen, dann es liegt ja nicht an "ihm" daß Du jetzt dann bald nicht mehr arbeiten gehst.
Wenn nein: = also Du hast die letzten Jahre in der Ehe (auch ohne Kinder) nicht oder nur wenig / selten gearbeitet: dann kann es schon sein, daß er Ehegattenunterhalt zahlen muß, aber das wird wohl der Richter in Höhe und Dauer entscheiden...
Wenn ich Dir noch einen Tip geben darf: solange der der tatsächliche Papa noch zu seinem Wort sthet, schleppe ihn (und den Ehemann? weiß nicht genau...) auf jeden Fall noch vor der geburt zum Jugendamt und lasse die Vaterschaft anerkennen.
Dann kann er sich nur schwer anders überlegen und Du hast weniger Rennereien, wenn das Kind auf der Welt ist.
Viele Grüße
Désirée
P. S. IANAL!
Mitglied inaktiv - 15.07.2003, 21:07