Frage: Finanzielle Notlage

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 26. SSW und erwarte Zwillinge. Heute erhielten wir den Bescheid der Agentur für Arbeit, daß uns eine Beihilfe in Höhe von gesamt 725,74 Euro zustünde. Es wurde begründet, daß der Betrag nicht höher ausfällt, da von unserer jetzt 16 Monate alten Tochter noch genügend da sein müsse und Baby Sachen keinen Verschleiss aufweisen würden !?! Zum Ersten gebrauchen wir den Kinderwagen meiner Tochter nun als Sportwagen. 2. habe ich gar keine so große Erstlingsausstattung kaufen können, von den 2003 vom Sozialamt bewilligten 805 Euro (für 1 Kind) 3. Sind unter den Kleidungsstücken die ich noch besitze hauptsächlich nur Kleider und hatte wirklich großen Verschleiss, da ich Babywäsche stets ausgekocht habe. Nun erwarte ich 2 Jungen. 4. Wiege ich dementsprechend der Zwillingsschwangerschaft mehr als in der vorangegangenen Schwangerschaft. Wie kann ich einen Wiederspruch gegen diesen Beischeid einlegen ? Auf welche Paragraphen kann ich mich berufen ? Gibt es anderweitige Einrichtungen, die finanzielle Hilfe gewähren ? Mit freundlichem Gruß shoshoni aus Berlin

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 17:53



Antwort auf: Finanzielle Notlage

Hallo, legen Sie schriftl. Widerspruch ein (FRIST) und warten Sie ab! Ansonsten Caritas (hat viele Kleidung) oder Basare... Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2005



Antwort auf: Finanzielle Notlage

Du kannst direkt dort beim AMt anrücken und in wiederspruch gehen. Gib genau die Gründe an die du hier schreibst. Ausserdem was wollt ihr mit einem normalen Kinderwagen, da gehen ja wohl schlecht Zwillinge rein. Und nem Jungen kann man ja wohl schlecht Kleidchen anziehen. Sag doch dass ihr die Zwillis nicht geplant hattet und daher schon vieles verkauft oder verschenkt habt. Du kannst auch noch versuchen bei der DIakonie oder Carritas oder bei uns auch auf dem Gesundheitsamt das Erstausstattungsgeld einer Stiftung zu beantragen, da würde man euch die schon bewilligten 725,- abziehen aber es käme bestimmt noch was dazu. Bei uns in Sachsen muss man das allerdings bis zur 20. SSW gemacht haben nur beim vorliegen wichtiger Gründe würde man den Antrag auch später entgegen nehmen. Vielleicht ist das ja ein trifftiger Grund einfach probieren. Ich bekomme das Geld auch obwohl es mein 2. Kind ist und mir zahlen sie mit aller Wahrschjeinlichkeit 800,00 Euro für ein Kind! Viel Glück und gute Nerven!

Mitglied inaktiv - 30.04.2005, 15:09



Antwort auf: Finanzielle Notlage

Hallo, vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe jetzt bei der Stiftung Mutter und Kind ein Gespräch gehabt. Die haben mir auch bei meiner letzten Geburt 400 Euro gewährt. Ich habe dem Arbeitsamt schon bei Antragsstellung meine Gründe, die ich hier angegeben habe aufgelistet,-bis darauf das es Jungs sind, weil ich das vor 2 Monaten noch nicht wusste. Tja, und das Beste ist ja, das das Amt einfach schreibt, - so isses und so bleibt es !!! Aber kann das wahr sein ? Liebe Grüße und noch mal vielen Dank für den lieben und guten Rat. shoshoni

Mitglied inaktiv - 30.04.2005, 19:19



Antwort auf: Finanzielle Notlage

Ich denke dass die Leute da auf dem Amt meistens von dem was sie da bearbeiten keine Ahnung haben. Ich würde trotzdem in Wiederspruch gehen, ist dein gutes Recht. Schön das es mit der Stiftung noch klappt. Drücke dir ganz feste die Daumen das du wenigstens von der Stiftung noch ein paar Euros bekommst.

Mitglied inaktiv - 30.04.2005, 21:42