Guten Tag Frau Bader.
Ich bin in der 25.ssw und ich habe seid dem 7.03.2016 (14.ssw) bis zum Mutterschutz 1.08.2016 individuelles Beschäftigungsverbot (von meiner Frauenärztin)wegen einer Gesundheitsgefährdung von Mutter und Kind.Davor habe ich 2 Monate lang Krankengeld bekommen. (vom 1.01.2016 bis 5.03.2016)
Nun möchte ich gerne wissen ob sich dies negativ auf mein Elterngeld auswirkt?
Desweiteren habe ich gelesen das man im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) 13€ pro Tag von der Krankenkasse bekommt und der Arbeitgeber die Differenz bis zum Nettolohn dazu gibt. Heißt das dass ich trotz Beschäftigungsverbot und trotz 2 Monate Krankengeld auch vollen Nettolohn im Mutterschutz bekomme? Oder habe ich finanzielle Einbußen zu erwarten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Laurettchen
am 23.05.2016, 23:12
Antwort auf:
Finanzielle Nachteile durch Beschäftigungsverbot?
Hallo,
nein, ein Nachteil durch das BV darf nicht eintreten.
Bzgl. der Krankheit ist entscheidend, ob diese schwangerschaftsbedingt war oder nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2016
Antwort auf:
Finanzielle Nachteile durch Beschäftigungsverbot?
Nachtrag
Vor den Bezug von Krankengeld habe ich 6 Wochen Lohnfortzahlung (bzw Entgeltfortzahlung) wegen Krankheit erhalten. Machen sich diese 6 Wochen negativ auf das Elterngeld und auf das Mutterschaftsgeld bemerkbar?
von
Laurettchen
am 24.05.2016, 00:03
Antwort auf:
Finanzielle Nachteile durch Beschäftigungsverbot?
Während dem Beschäftigungsverbot bekommst du dein Entgelt in voller Höhe weitergezahlt, d.h. dadurch kann es keine (negativen) Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes haben, es wird als Entgelt bei der Berechnung berücksichtigt. Gleiches gilt für die 6 Wochen der Entgeltfortzahlung!
Während dem Mutterschutz hast du das gleiche Geld zur Verfügung wie sonst netto auch. Die Krankenkasse zahlt 13€ kalendertäglich und der Arbeitgeber die Differenz zu deinem Netto.
Der einzige Nachteil ist, dass Entgeltersatzleistungen wie z.B. das Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegen. D.h. bei der Einkommensteuer erhöhen sie den Steuersatz. Aber dagegen kannst du nichts machen! Das Krankengeld unterliegt im übrigen auch dem Progressionsvorbehalt...
von
chrissicat
am 24.05.2016, 08:22