Frage: Finanzielle Fragen

Hallo Frau Bader. Ich bin derzeit bis 31.5.15 in Elternzeit. Habe 2 Jahre in Anspruch genommen. Könnte jetzt ab Januar 2015 für 20 Stunden in einer Kinderkrippe als Erzieherin mit meinem Kind arbeiten und dann ab Juni 2015 zu meiner alten Arbeitsstelle mit 39 Stunden zurückkehren und dort im Anschluss nach der Elternzeit beginnen.... Meine Fragen. Wir wünschen uns noch ein zweites Kind. Was ist, wenn ich in der ersten Stelle mit 20 Stunden während der Elternzeit schwanger werde? Ich weiß, dass ich wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten werde. Bekomme ich dann dort das Gehalt (Teilzeit) bis Mai 2015 weiter bezahlt und was ist dann mit meiner Vollzeit Arbeitsstelle? Wird mir dann dort auch ein BV ausgesprochen, bekomme ich dann die 39 Stunden weiter ausbezahlt oder bekomme ich gar nichts? Echt ne blöde Situation. Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie etwas Licht in meine Situation bringen könnten. Herzlichen Dank.

von Wirbelwinde123 am 04.12.2014, 17:10



Antwort auf: Finanzielle Fragen

Hallo, Sie bekommen im BV das Gehalt, was Sie ohne BV bekämen. Also Tz und später, wenn Sie VZ arbeiten wollen, VZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2014