Finanzielle Entschädigung für verpassten Termin?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Finanzielle Entschädigung für verpassten Termin?

Hallo Frau Bader Mein Sohn geht sein über einem Jahr zur Logopädie. Nun wirft uns die Praxis vor, bei zwei Terminen unentschuldigt gefehlt zu haben. es ist aber "nur" ein Termin. Einer war entschuldigt - das kann ich belegen. Beim zweiten Mal lag ich im Krankenhaus und hab den anstehenden Termin schlichtweg vergessen. Das gebe ich zu. Nun haben wir eine Rechnung bekommen, weil man ja beide Termin nicht mit der KK abrechnen kann. bei dem einen entschuldigten Termin sehe ich das überhaupt nicht ein Ich wurde zu dem niemals darüber aufgeklärt, dass man für entfallene Stunden bezahlen muss. Umgekehrt stand ich selbst auch schon in der Praxis und durfte wieder gehen, weil man uns nicht abgesagt hat, als die Therapeutin krank war. Davon will man heute nichts mehr wissen. wie verhalte ich mich jetzt richtig? Falls ich die eine unentschuldigte Stunde zahlen muss, sind da 25€ Strafe tatsächlich angemessen? MfG Nicole

Mitglied inaktiv - 29.05.2008, 10:41



Antwort auf: Finanzielle Entschädigung für verpassten Termin?

Hallo, ja, der Anspruch ist berechtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2008



Antwort auf: Finanzielle Entschädigung für verpassten Termin?

Hi, hast du zu Beginn der Behandlungen einen Behandlungsvertrag unterschrieben? In dem steht genau das normalerweise drin. Wenn nicht, dann wird es schon schwierig für die Praxis, den Ausfall geltend zu machen - auch wenn ich es durchaus verstehen kann, da ja die Therapeutin dann rumsitzt und faktisch Lohnausfall hat. 25 Eur find ich dann auch voll ok - dafür arbeitet heute kein Handwerker mehr... Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 29.05.2008, 12:07



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